Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

CO2-Preis: Mieter mit Gasetagenheizung müssen aktiv werden

Pressemitteilung vom
Heizöl und Erdgas werden seit drei Jahren mit einem CO2-Preis belegt. Die dadurch entstehenden Kosten werden bei Mietwohnungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt. Dies geschieht in der Regel über die Heizkostenabrechnung. Wer hingegen in einer Wohnung mit Gasetagenheizung wohnt, muss den Vermieteranteil aktiv einfordern, um nicht auf den CO2-Kosten sitzen zu bleiben.
50-Euro-Scheine liegen gefächert um ein Heizungsthermostat
Off

Heizen mit fossilen Energieträgern wie Öl und Gas wird seit 2021 mit einem CO2-Preis belegt. Damit sollen zusätzliche Anreize für Wärmedämmung und den Umstieg auf sparsame Heizsysteme geschaffen werden.

Mieter:innen haben aber im Gegensatz zu Eigentümer:innen keinen Einfluss auf den energetischen Zustand ihres Hauses. Sie können lediglich sparsam heizen. Deshalb müssen seit 2023 die CO2-Kosten bei Öl- und Gasheizungen zwischen Mieter:innen und Vermieter:innen aufgeteilt werden.

„Die Aufteilung hängt von der Gebäudeeffizienz ab: Je mehr Energie ein Gebäude pro Fläche verbraucht, desto höher muss der Anteil der Vermieterseite an den CO2-Kosten sein“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Der Kostenanteil des Vermieters kann künftig zwischen 0 Prozent bei optimal sanierten Gebäuden und 95 Prozent bei unsanierten Gebäuden liegen.

Aufteilung über die Heizkostenabrechnung

In Mietshäusern mit einer Zentralheizung ist die Vermieterin beziehungsweise der Vermieter verpflichtet, den eigenen Anteil am CO2-Preis in der Heizkostenabrechnung zu berücksichtigen. Das heißt: Die Heizkosten sinken, ohne dass die Mieter:innen aktiv werden müssen.

Die Aufteilung greift für Abrechnungszeiträume ab dem 1. Januar 2023. Die ersten Rechnungen mit geteilter CO2-Abgabe kommen daher frühestens 2024.

Gasetagenheizung: Geld beim Vermieter einfordern

Wer in einer Wohnung mit einer Gasetagenheizung lebt, hat hingegen einen direkten Vertrag mit dem Energieversorger. In diesem Fall müssen Mieter:innen selbst aktiv werden und den CO2-Preis von der Vermieterseite einfordern. „Dazu müssen Sie Ihren Anteil selbst ermitteln. Ein Online-Tool der Verbraucherzentrale hilft dabei, die angefallenen CO2-Kosten zu berechnen und zwischen Mieter und Vermieter aufzuteilen“, so Ramona Ballod.

Mieter:innen mit Gastagenheizung, die den Vermieteranteil nicht einfordern, bleiben auf den gesamten Kosten für den CO2-Preis sitzen. Allerdings zahlen sie auch nur den CO2-Preis für ihren individuellen Verbrauch, während die Kosten bei Gebäuden mit Zentralheizung pro Haus abgerechnet und dann auf alle Mietparteien aufgeteilt werden.

Fragen zu den Themen Heizungstausch und Sanierung beantworten die Energieberater:innen der Verbraucher-zentrale Thüringen. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine lächelnde Frau blickt über ihre Schulter, während sie in einer Gruppe von drei Personen steht, die sich gegenseitig umarmen. Im Hintergrund ist eine grüne Landschaft zu sehen. Rechts im Bild befindet sich eine Grafik mit einem roten Herz aus einem Seil und dem Schriftzug: "STÄRKEN, WAS ALLE STÄRKT – VERBRAUCHERSCHUTZ" auf hellblauem Hintergrund.

Verbraucherschutz stärkt alle: Forderungen zur Bundestagswahl 2025

Die Bundestagswahl 2025 findet in einer Zeit der Krisen statt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat konkrete Vorschläge zusammengestellt, wie sich der Verbraucheralltag verbessern lässt. Denn: Verbraucherschutz stärkt alle.
Schmuckbild: Facebook-App

Sammelklage gegen Facebook wegen Datenleck

Im Jahr 2021 veröffentlichten Hacker massenhaft Nutzer:innendaten von Facebook. Allein in Deutschland gibt es Millionen Geschädigte. Dank der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) können sie ihre Ansprüche auf Schadensersatz nun gegen Facebook geltend machen. Betroffene können sich für die Klage anmelden, sobald das Bundesamt für Justiz (BfJ) das Klageregister öffnet.
Lachender Mann mit Geldscheinen in der Hand

Vergleich mit primaholding-Unternehmen: Letzte Chance für Verbraucher:innen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat mit primastrom, voxenergie und nowenergy einen Vergleich geschlossen. Es ging dabei um überhöhte Preise und unangemessene Vertragslaufzeiten. Noch bis zum 31. Dezember 2024 können Sie sich an die Unternehmen wenden und sich auf den Vergleich berufen.