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Das Dach als Kraftwerk: Das gilt aktuell für Photovoltaik-Anlagen

Pressemitteilung vom
Höhere Vergütungssätze, niedrigere Steuern und weniger bürokratische Hürden: Der Gesetzgeber hat die Konditionen für Photovoltaik-Anlagen in diesem Jahr verbessert. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Rahmenbedingungen nun für private Haushalte gelten, die ihren eigenen Solarstrom erzeugen.
Ein Handwerker installiert eine Photovoltaik-Anlage.
Off

Bereits seit Mitte 2022 gelten höhere Vergütungssätze für Strom aus Photovoltaik-Anlagen, die ab diesem Zeitpunkt in Betrieb genommen wurden. Dabei wird zwischen Anlagen zur Eigenversorgung und Anlagen zur Volleinspeisung unterschieden.

Wird Strom aus einer PV-Anlage zur Eigenversorgung in das öffentliche Netz eingespeist, gibt es eine Vergütung von 8,2 Cent pro Kilowattstunde. Strom aus Anlagen zur Volleinspeisung wird mit 13 Cent pro Kilowattstunde vergütet. Dies gilt jeweils für Anlagen mit einer Leistung von bis zu 10 Kilowatt. Bei einer höheren Anlagenleistung fällt die Vergütung jeweils geringer aus.
 
„Um die dauerhaft höhere Vergütung zu erhalten, muss die Anlage dem zuständigen Netzbetreiber als Volleinspeiseanlage gemeldet werden. Und zwar vor Inbetriebnahme sowie jährlich bis zum 30. November“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Eigenverbrauch erste Option

Für die meisten Haushalte ist es nach wie vor am wirtschaftlichsten, ihren Solarstrom selbst zu nutzen. Dabei ist es auch möglich, zum Beispiel eine kleine Anlage mit hohem Eigenverbrauchsanteil mit einer großen Anlage zur Volleinspeisung zu kombinieren.
 
Neu ist auch, dass kürzlich in Betrieb genommene Anlagen mit einer Leistung von bis zu 25 Kilowatt und ältere Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt ihr Potenzial voll ausschöpfen können. „Sie können nun den gesamten erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Die Anlagen müssen nicht wie bis Ende 2022 auf 70 Prozent der Nennleistung gedrosselt werden“, so Ballod.

KfW hilft bei der Finanzierung

Der Kauf und die Installation einer neuen Photovoltaikanlage sowie die Anschaffung eines Stromspeichers werden mit zinsgünstigen Krediten gefördert. Dafür gibt es das KfW-Programm „Erneuerbare Energien Standard“. Wichtig: Förderanträge müssen immer vor Beginn der Maßnahme gestellt werden.

Keine Steuern für kleine Photovoltaikanlagen

Photovoltaik-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt sind ab 2023 von der Einkommensteuer befreit. Das bedeutet, dass nun weder Einkommensteuer noch Mehrwertsteuer für die Anlage gezahlt werden müssen. „Das gilt sowohl für Anlagen auf beziehungsweise an Einfamilienhäusern als auch für Anlagen auf Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden“, erklärt die Expertin.
 
Weitere Fragen zu Photovoltaikanlagen beantwortet die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 – 809 802 400 vereinbart werden.
 
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.
 
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