- Jede Feuerstätte muss vom Schornsteinfeger abgenommen werden. Anderenfalls steigt die Gefahr von Bränden und Rauchgasvergiftungen erheblich. Ausstehende Prüfungen müssen dringend nachgeholt werden.
- Nach den Immissionsschutzvorgaben gehört nur gut getrocknetes Stückholz in den Ofen. Zeitungen gehören dagegen ins Altpapier, Joghurtbecher in den Verpackungsmüll. Alte Fensterrahmen und Spanplatten müssen auf der Deponie entsorgt werden.
- Frisch produziertes Scheitholz muss mindestens ein, besser zwei Jahre an einem gut belüfteten Ort trocknen, bevor es für den Ofen bereit ist. Vorher brennt es schlechter, erzeugt weniger nutzbare Wärme und setzt bei der Verbrennung Schadstoffe frei.
- Wer einen Ofen nutzen möchte, sollte sich vorher informieren, wie dieser richtig befeuert wird. Dazu gehören sorgfältig geschichtetes Holz, kleine Scheitquerschnitte für schnelles Anbrennen, Anzünden von oben mit wachsgetränkter Holzwolle, möglichst ungestörtes Abbrennen und kein Nachlegen von Scheiten.
Weitere Informationen – auch zum richtigen Anheizen – gibt es beim Umweltbundesamt und beim Schornsteinfegerverband.
Wer einen neuen Ofen kaufen will, sollte den Werkstattofen und den Allesbrenner im Baumarkt lassen und stattdessen ein Modell wählen, das die Kriterien des Umweltzeichens „Blauer Engel“ erfüllt. Diese sind zwar deutlich teurer, aber unter anderem mit einen Feinstaubfilter ausgestattet. Außerdem verfügen diese Öfen über eine automatische Zuluftsteuerung und sorgen so für einen optimalen Betrieb.
Eine gute und wesentlich effizientere Alternative zu den Scheitholzöfen bieten Pelletöfen. Die zur Verbrennung verwendeten Holzpellets werden aus Holzabfällen hergestellt, die bei der Produktion von Bauholz und Möbeln anfallen. Bei zertifizierten Holzpellets werden keine Bäume verbrannt, sondern nur die Holzreste.
Weitere Fragen zum Thema Heizen mit Holz beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.