Heizkostenabrechnungen prüfen: So erkennen Sie teure Fehler

Pressemitteilung vom
Viele Haushalte erhalten derzeit ihre Heizkostenabrechnung für das Jahr 2021. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, worauf Mieter:innen bei ihrer Abrechnung achten sollten und wie sie gegen zu hohe Nachforderungen vorgehen können.
Eine Frau wundert sich über eine Rechnung
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Ist meine Heizkostenabrechnung zu hoch? Eine erste Antwort auf diese Frage gibt ein Blick in den Heizspiegel, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Der Heizspiegel ist ein interaktiver Online-Heizkostenrechner. Hier bekommen Sie eine realistische Einschätzung, ob Ihr Verbrauch und Ihre Kosten im Vergleich zum bundesdeutschen Durchschnitt hoch oder niedrig sind“, erklärt Ballod.

Auch die letztjährige Heizkostenabrechnung sollte zum Vergleich herangezogen werden. „Wenn Ihre Kosten für Heizung und Warmwasser trotz gleichbleibender Nutzung stark von den Vorjahreswerten abweichen, kann sich ein genauerer Blick auf die Abrechnung lohnen”, rät die Expertin.

Darauf sollten Mieter:innen achten

Der Abrechnungszeitraum einer Heizkostenabrechnung sollte stets genau ein Jahr betragen und nahtlos an die vorherige Abrechnung anschließen. Nach dem Ende der Abrechnungsperiode haben Vermieter:innen zwölf Monate Zeit, um die Heizkosten bei Ihnen einzufordern. „Prüfen Sie, ob die Zeiträume stimmen und ob Ihre geleisteten Vorauszahlungen bei der Abrechnung korrekt berücksichtigt wurden“, sagt Ballod.

Laut Heizkostenverordnung darf die Abrechnung nach Quadratmetern maximal 50 Prozent der Gesamtheizkosten ausmachen. Die Verbrauchskosten können entsprechend mit 50 bis 70 Prozent zu Buche schlagen. „Entspricht der Umlageschlüssel dem des Vorjahres? Der Verteilerschlüssel darf jeweils nur zu Beginn einer neuen Abrechnungsperiode geändert werden. Ihr Vermieter muss Sie vorab über die Anpassung informiert haben“, so die Verbraucherschützerin.

Auf der Abrechnung müssen Angaben zu den Kosten für den Brennstoffkauf zu finden sein, also zum Beispiel für Öl, Gas oder Fernwärme. Auch die sogenannten Heiznebenkosten – etwa für den Schornsteinfeger oder Wartungskosten der Heizung – müssen aufgeschlüsselt sein. „Reparaturkosten dürfen Ihnen hingegen nicht berechnet werden. Die muss Ihr Vermieter tragen“, so Ballod.

Bei Fehlern rechtzeitig Widerspruch einlegen

Mieter:innen haben das Recht, die Rechnungen und Belege, auf denen die Abrechnung basiert, einzusehen und zu überprüfen. „Bei Fehlern können Sie Widerspruch einlegen. „Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Heizkostenabrechnung korrekt ist, holen Sie sich Rat von einem unabhängigen Experten. Die Energieberater der Verbraucherzentrale überprüfen Ihre Abrechnung kostenlos“, sagt Ramona Ballod.

Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0361 55514 0 vereinbart werden. Zum Thema Mietrecht können die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale keine Auskunft geben. Hier ist der Mieterbund der richtige Ansprechpartner.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Logo des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

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