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Die jährliche Heizkostenabrechnung ist für Vermieter:innen eine gesetzliche Pflicht. Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die Abrechnung soll den eigenen Energieverbrauch nachvollziehbar machen und so zum sparsamen Verbrauch anregen.
Ob ein Guthaben vorliegt, eine Nachzahlung ansteht wird oder eine höhere monatliche Vorauszahlung fällig wird, ist für die meisten Menschen klar ersichtlich. „Mit den Details der Abrechnung tun sich viele dagegen sehr schwer. Eine Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft dabei, die Abrechnung zu verstehen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Abrechnung verstehen und Heizkosten senken
Jede Heizkostenabrechnung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:
- Eine Aufstellung der im vergangenen Abrechnungszeitraum angefallenen Heizkosten für das gesamte Haus;
- die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen nach einem festgelegten Verteilerschlüssel.
Mit diesen Daten aus der Abrechnung werden in der Beratung die Verbrauchswerte der jeweiligen Wohnung und der Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewertet. So erfahren die Mieter:innen, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. „Daraus ergeben sich Empfehlungen zum Einsparen von Heizkosten. Häufige Empfehlungen sind zum Beispiel, zu hohe Raumtemperaturen und den Warmwasserverbrauch zu senken oder die Wohnräume nur zeitweise zu beheizen“, so Ramona Ballod.
Die typischen Fehlerquellen
Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler oder sind nicht plausibel. Anhaltspunkte für eine fehlende Plausibilität der Abrechnung können sein:
- Die in der Abrechnung dokumentierten Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz unveränderter Nutzung stark von den Vorjahreswerten ab.
- Die Abrechnung enthält keine Abrechnungsperiode oder die angegebene Abrechnungsperiode ist länger oder kürzer als ein Jahr.
- Der Verteilerschlüssel weicht von dem der Vorjahresabrechnung ab.
- Die Wohnflächenangaben weichen von denen der Vorjahresabrechnung ab.
- Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren.
Technische Fragen zur Heizkostenabrechnung können in der Energieberatung geklärt werden. Mögliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter hingegen können in der Mietrechtsberatung geprüft werden, die die Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem Mieterbund in Erfurt, Jena, Nordhausen und Mühlhausen anbietet.
Heizkosten steigen durch CO2-Bepreisung
Verbraucherschützerin Ramona Ballod weist auf einen weiteren Aspekt hin: Die seit Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung hat die Heizkosten zusätzlich verteuert. „Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das 2024 rund 95 Euro Mehrkosten für den Energieverbrauch einer Gasheizung. Bei einer Ölheizung sind es sogar 125 Euro“, so die Expertin. Ab 2023 wird ein Teil der CO2-Kosten auf die Vermieter:innen umgelegt. Der Vermieteranteil wird direkt in der Heizkostenabrechnung berechnet und von den Heizkosten der Mieter:innen abgezogen.
Weitere Fragen zur Heizkostenabrechnung sowie zum Senken der Heizkosten beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ein Termin kann telefonisch unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.