Lust auf einen spannenden Job? Wir suchen eine:n Social-Media-Redakteur:in (m/w/d) in Vollzeit! 

Heizkostenabrechnung: kompliziert, fehlerhaft, teuer?

Pressemitteilung vom
Für die vergangene Heizsaison rechnen viele Mieter:innen mit einer Nachzahlung. Häufigster Grund dafür sind die zuletzt hohen Brennstoffpreise. Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler. Die Verbraucherzentrale Thüringen empfiehlt, den eigenen Verbrauch im Blick zu behalten und die Abrechnung auf Plausibilität zu prüfen.
Das Bild zeigt eine Heizkostenabrechnung mit einem Thermostatventil, einem Kugelschreiber, einigen Euromünzen und -scheinen sowie einem Taschenrechner.
Off
Die jährliche Heizkostenabrechnung ist für Vermieter:innen eine gesetzliche Pflicht. Grundlage ist die Heizkostenverordnung, die vorschreibt, dass die anteiligen Kosten einer Wohnung für Heizung und Warmwasser verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen. Die Abrechnung soll den eigenen Energieverbrauch nachvollziehbar machen und so zum sparsamen Verbrauch anregen.
Ob ein Guthaben vorliegt, eine Nachzahlung ansteht wird oder eine höhere monatliche Vorauszahlung fällig wird, ist für die meisten Menschen klar ersichtlich. „Mit den Details der Abrechnung tun sich viele dagegen sehr schwer. Eine Energieberatung der Verbraucherzentrale hilft dabei, die Abrechnung zu verstehen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Abrechnung verstehen und Heizkosten senken

Jede Heizkostenabrechnung besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen:
 
  • Eine Aufstellung der im vergangenen Abrechnungszeitraum angefallenen Heizkosten für das gesamte Haus;
  • die Verteilung der Kosten auf die einzelnen Wohnungen nach einem festgelegten Verteilerschlüssel.
 
Mit diesen Daten aus der Abrechnung werden in der Beratung die Verbrauchswerte der jeweiligen Wohnung und der Gesamtenergieverbrauch des Hauses bewertet. So erfahren die Mieter:innen, ob sie selbst einen hohen Verbrauch haben und ob sie in einem Haus mit hohem Gesamtverbrauch wohnen. „Daraus ergeben sich Empfehlungen zum Einsparen von Heizkosten. Häufige Empfehlungen sind zum Beispiel, zu hohe Raumtemperaturen und den Warmwasserverbrauch zu senken oder die Wohnräume nur zeitweise zu beheizen“, so Ramona Ballod.

Die typischen Fehlerquellen

Nicht selten enthalten Heizkostenabrechnungen aber auch Fehler oder sind nicht plausibel. Anhaltspunkte für eine fehlende Plausibilität der Abrechnung können sein:
 
  • Die in der Abrechnung dokumentierten Verbrauchswerte für Heizung und Warmwasser weichen trotz unveränderter Nutzung stark von den Vorjahreswerten ab.
  • Die Abrechnung enthält keine Abrechnungsperiode oder die angegebene Abrechnungsperiode ist länger oder kürzer als ein Jahr.
  • Der Verteilerschlüssel weicht von dem der Vorjahresabrechnung ab.
  • Die Wohnflächenangaben weichen von denen der Vorjahresabrechnung ab.
  • Die Abrechnung enthält Positionen, die in früheren Abrechnungen nicht enthalten waren.
 
Technische Fragen zur Heizkostenabrechnung können in der Energieberatung geklärt werden. Mögliche Ansprüche gegenüber dem Vermieter hingegen können in der Mietrechtsberatung geprüft werden, die die Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem Mieterbund in Erfurt, Jena, Nordhausen und Mühlhausen anbietet.

Heizkosten steigen durch CO2-Bepreisung

Verbraucherschützerin Ramona Ballod weist auf einen weiteren Aspekt hin: Die seit Januar 2021 geltende CO2-Bepreisung hat die Heizkosten zusätzlich verteuert. „Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung bedeutet das 2024 rund 95 Euro Mehrkosten für den Energieverbrauch einer Gasheizung. Bei einer Ölheizung sind es sogar 125 Euro“, so die Expertin. Ab 2023 wird ein Teil der CO2-Kosten auf die Vermieter:innen umgelegt. Der Vermieteranteil wird direkt in der Heizkostenabrechnung berechnet und von den Heizkosten der Mieter:innen abgezogen.
 
Weitere Fragen zur Heizkostenabrechnung sowie zum Senken der Heizkosten beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen gerne in einem persönlichen Gespräch. Ein Termin kann telefonisch unter 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
 
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Tablet auf dem Schoß einer Person mit dem Logo "ebay" auf dem Display

Ebay: Persönliche Daten für KI-Training ab 21. April

Am 21. April tritt bei Ebay eine neue Datenschutzerklärung in Kraft. Dann will die Auktions- und Verkaufsplattform die personenbezogenen Daten der Mitglieder für KI-Trainings nutzen. Wie Sie widersprechen, lesen Sie in diesem Artikel.
Mercedes GLK auf einem Parkplatz

Diesel-Urteil: Musterklage gegen Mercedes erfolgreich

Der Verbraucherzentrale Bundesverband hatte 2021 wegen des Diesel-Skandals eine Musterfeststellungsklage gegen Mercedes eingereicht. Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied, dass Mercedes Verantwortung für die bewusste Manipulation von Abgaswerten übernehmen muss. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Runder roter Aufkleber auf einem Joghurtbecherdeckel, Aufkleber-Aufschrift: "Zu gut für weg! -30 % Preis wird an der Kasse reduziert. Gilt bis zum Ende des auf dem Produkt angegebenen Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatums."

Marktcheck zeigt: Preisvergleich ist auch bei reduzierter Ware sinnvoll

Sind reduzierte Lebensmittel mit kurzer Haltbarkeit immer günstiger? Ein Marktcheck der Verbraucherzentralen zeigt: nein.