Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen auch Solarthermie-Anlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen, also Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel. Allerdings: Auf absehbare Zeit wird Wasserstoff nicht zum Heizen verfügbar sein.
„Voraussetzung für die Förderung einer neuen Heizung ist, dass die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Gefördert werden nur Komponenten, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern betrieben werden, müssen die 65 Prozent nicht erfüllen, um gefördert zu werden.
Zuschussförderung durch die KfW
Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben gibt es verschiedene Bonuszuschüsse. So kann die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen.
„Die geförderten Maßnahmen müssen von Fachfirmen durchgeführt werden. Diese müssen bei der Antragstellung bestätigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden. Nach der Fertigstellung müssen sie quittieren, dass die geförderte Maßnahme entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt wurde“, so Ramona Ballod.
Neben dem Einbau der neuen Heizung werden unter anderem auch der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich sowie Planungskosten bezuschusst.
Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit
Über die Zuschussförderung hinaus kann bei der KfW ein Darlehen beantragt werden. Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, ist ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben möglich – maximal 120.000 Euro. Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.
Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.
Auch Eigenleistung wird gefördert
Auch Maßnahmen, die in Eigenleistung durchgeführt werden, können gefördert werden. Hier werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.
Auf Schutzklausel im Vertrag achten
Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Dazu ist ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag nötig. „Damit der Vertrag nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss dieser die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten“, betont die Expertin.
Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch für Mehrfamilienhäuser möglich.
Eine Ausnahme vom regulären Antragsverfahren gibt es in diesem Jahr: Wird mit dem Vorhaben bis Ende August begonnen, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag nicht verpflichtend.
Weitere Fragen zu Fördermitteln sowie zur passenden Heiztechnik beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.