Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Heizungstausch: Diese Fördermittel gibt es jetzt

Pressemitteilung vom
Wer seine alte Heizung gegen ein effizientes Heizsystem mit erneuerbaren Energien tauscht, wird vom Staat unterstützt. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Bedingungen dabei erfüllt werden müssen.
Ein Techniker prüft eine Wärmepumpe.
Off

Gefördert werden Wärmepumpen, Biomasseheizungen oder Wärmenetzanschlüsse, zum Beispiel für Fernwärme. Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen auch Solarthermie-Anlagen sowie Anlagen, die Wasserstoff nutzen, also Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Gasbrennwertheizkessel. Allerdings: Auf absehbare Zeit wird Wasserstoff nicht zum Heizen verfügbar sein.

„Voraussetzung für die Förderung einer neuen Heizung ist, dass die damit versorgten Wohnungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Gefördert werden nur Komponenten, die tatsächlich erneuerbare Energien nutzen“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.

Solarthermische Anlagen, die in der Regel zusätzlich zu anderen Wärmeerzeugern betrieben werden, müssen die 65 Prozent nicht erfüllen, um gefördert zu werden.

Zuschussförderung durch die KfW

Zuschüsse für neue Heizungen werden bei der Förderbank KfW beantragt. Neben der Grundförderung von 30 Prozent der förderfähigen Ausgaben gibt es verschiedene Bonuszuschüsse. So kann die Förderung in Summe bis zu 70 Prozent umfassen.

„Die geförderten Maßnahmen müssen von Fachfirmen durchgeführt werden. Diese müssen bei der Antragstellung bestätigen, dass die Mindestanforderungen eingehalten werden. Nach der Fertigstellung müssen sie quittieren, dass die geförderte Maßnahme entsprechend den Förderbedingungen umgesetzt wurde“, so Ramona Ballod.

Neben dem Einbau der neuen Heizung werden unter anderem auch der Austausch von Heizkörpern, der hydraulische Abgleich sowie Planungskosten bezuschusst.

Darlehensförderung mit einem Ergänzungskredit

Über die Zuschussförderung hinaus kann bei der KfW ein Darlehen beantragt werden. Für einen Heizungstausch, für den ein Zuwendungsbescheid von der KfW vorliegt, ist ein Ergänzungskredit in Höhe der förderfähigen Ausgaben möglich – maximal 120.000 Euro. Bei einem Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro im Jahr gibt es für den Ergänzungskredit einen Zinsvorteil.

Für alle Maßnahmen gelten technische Mindestanforderungen. In der Regel müssen die gesetzlichen Ansprüche übertroffen werden, um eine Förderung zu erhalten. Bei neuen Heizungen sind Energieeffizienz und Schadstoffausstoß wesentliche Kriterien.

Auch Eigenleistung wird gefördert

Auch Maßnahmen, die in Eigenleistung durchgeführt werden, können gefördert werden. Hier werden ausschließlich Materialkosten erstattet. Die fachgerechte Durchführung der Maßnahme sowie die korrekten Ausgaben für das benötigte Material müssen von Fachunternehmen oder von Energie-Effizienz-Expert:innen bestätigt werden.

Auf Schutzklausel im Vertrag achten

Um eine Förderung zu erhalten, muss vor Beginn der Maßnahmen ein Antrag gestellt werden. Dazu ist ein mit einem Fachunternehmen abgeschlossener Vertrag nötig. „Damit der Vertrag nicht als Maßnahmenbeginn gilt, muss dieser die Förderzusage als aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten“, betont die Expertin.

Anträge für neue Heizungen in selbst genutzten Einfamilienhäusern können bereits gestellt werden. Ab Ende Mai ist die Antragstellung auch für Mehrfamilienhäuser möglich.

Eine Ausnahme vom regulären Antragsverfahren gibt es in diesem Jahr: Wird mit dem Vorhaben bis Ende August begonnen, kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden. In diesem Fall ist die aufschiebende oder auflösende Bedingung im Lieferungs- oder Leistungsvertrag nicht verpflichtend.

Weitere Fragen zu Fördermitteln sowie zur passenden Heiztechnik beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.