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Kaminbesitzer aufgepasst: Diese Vorgaben gelten jetzt

Pressemitteilung vom
Seit Anfang des Jahres gelten strengere Grenzwerte für alte Kamine und Öfen. Wer seinen Kamin nachrüstet, kann ihn weiter nutzen - doch oft ist ein neuer Ofen die wirtschaftlichere Lösung. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, welche Optionen sinnvoll sind.
Ein gemütlicher Kamin mit zwei Bechern mit warmen Getränken, die auf einer karierten Decke ruhen.
Off

Gemütlichkeit mit Grenzen

Ob knisterndes Kaminfeuer oder wohlige Wärme aus dem Kachelofen – für viele ist das ein unverzichtbarer Teil ihres Zuhauses. Doch wer zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 einen Kamin oder Ofen in Betrieb genommen hat, musste bis Ende 2024 nachweisen, dass die Grenzwerte der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) für Feinstaub und Kohlenmonoxid eingehalten werden. Die Vorgaben sind streng: Nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid und 0,15 Gramm Staub pro Kubikmeter Abgas sind erlaubt.

Ohne Nachweis gilt seit dem 1. Januar 2025 ein Betriebsverbot. „Nur wer rechtzeitig eine sogenannte Staubminderungseinrichtung eingebaut hat, kann seinen Kamin weiterhin nutzen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. 
Ob die Anforderungen erfüllt sind, prüft der Schornsteinfeger oder die Schornsteinfegerin im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau.

Welche Ausnahmen gibt es?

Einige Feuerstätten genießen trotz der neuen Regelungen Bestandsschutz. Dazu gehören Anlagen, die bereits der ersten Stufe der BImSchV entsprechen, die vor 1950 errichtet wurden oder die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen. Gleiches gilt für Kachelgrundöfen, Badeöfen, Backöfen und nur gelegentlich genutzte offene Kamine.

Nachrüsten oder Austauschen?

Für außer Betrieb genommene Kamine gibt es die Möglichkeit, eine Staubminderungseinrichtung nachzurüsten – allerdings nur, wenn sie den aktuellen technischen Standards entspricht und eine bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) besitzt. Doch Vorsicht: Die Kosten hierfür können hoch sein. Ein Austausch oder die Stilllegung des alten Kamins ist oft die wirtschaftlichere Lösung.

Moderne Feuerstätten aus dem Handel erfüllen bereits alle gesetzlichen Vorgaben. „Besonders empfehlenswert sind Öfen mit dem Umweltlabel Blauer Engel“, so Ramona Ballod. Diese Modelle sind nicht nur emissionsärmer und effizienter, sondern helfen auch, Heizkosten zu sparen. Mit weniger Brennstoffeinsatz und einem höheren Wirkungsgrad leisten sie zudem einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Tipps für nachhaltiges Heizen mit Holz

  • Abnahme durch den Schornsteinfeger: Jede Feuerstätte muss vor Inbetriebnahme geprüft werden – nicht nur aus rechtlichen, sondern auch aus Sicherheitsgründen.
  • Das richtige Brennmaterial: In den Ofen gehört ausschließlich gut getrocknetes Stückholz. Zeitungen, Joghurtbecher oder alte Fensterrahmen sind tabu! Frisch geschlagenes Holz sollte mindestens ein, besser zwei Jahre trocknen.
  • Richtiges Anfeuern: Sorgfältig geschichtetes Holz, kleine Scheite und Anzünden von oben mit wachsgetränkter Holzwolle sorgen für einen sauberen Abbrand. Auch die richtige Luftzufuhr ist entscheidend, um Wärmeverluste zu minimieren.
  • Eine Einzelraumfeuerstätte an das zentrale Heizsystem anzuschließen, kann ebenfalls eine sinnvolle Lösung sein.

Weitere Informationen zum Thema Heizen mit Öfen und Kaminen bietet die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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