Wer noch die Förderung eines Neubaus nach dem Effizienzhaus-Standard 55 erhalten will, muss sich sputen. Der Antrag muss bis spätestens zum 31. Januar 2022 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangen sein.
Zuschüsse und Kredite der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) sind gefragt wie nie. Im Jahr 2021 wurden bis Ende September insgesamt 12 Milliarden Euro Zuschüsse von der KfW bewilligt. Ein Drittel dieser Gelder fördert Neubauten im Standard Effizienzhaus 55. Da dieser Standard aber inzwischen marktüblich ist, wird diese Förderung bei Neubauten eingestellt. Förderanträge können nur noch bis zum 31. Januar 2022 bei der KfW gestellt werden.
„Bei der Sanierung von Altbauten ist eine Förderung für den Umbau nach Effizienzhaus-Standard 55 aber weiterhin möglich”, erläutert Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Alternative Fördermöglichkeiten beim Neubau
Neubauten müssen für die Bundesförderung zukünftig mindestens den höheren Standard Effizienzhaus 40 erreichen. Wie beim Effizienzhaus 55 gibt es zusätzlich die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) und Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse). Bauwillige, die die entsprechenden Anforderungen erfüllen, können bis zu 25 Prozent Tilgungszuschuss oder einen Investitionszuschuss in Höhe von bis zu 37.500 Euro erhalten. Der KfW-Antrag muss vor Abschluss von Lieferungs- oder Leistungsverträgen gestellt werden. Nur in der Kreditvariante kann hiervon abgewichen werden, wenn ein dokumentiertes Beratungsgespräch mit der Bank vorliegt.
Steigende Energiekosten im Blick behalten
Künftig stehen Bauwillige also vor der Wahl, nach dem höheren Standard Effizienzhaus 40 zu bauen oder sich für den gesetzlichen Mindeststandard zu entscheiden - und damit ganz auf eine Förderung zu verzichten.
Energieexpertin Ramona Ballod rät Häuslebauern, sich die verschiedenen Optionen individuell ausrechnen zu lassen. „Niedrigere Baukosten heute erkaufe ich unter Umständen mit höheren Energiekosten in der Zukunft. Das hat dann auch Folgen für den künftigen Wert des Eigenheims. Hier sollte man lieber langfristig denken”, so Ballod.
Weitere Fragen zum Thema staatlicher Förderungen für das Eigenheim beantworten die Energieberater der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine können telefonisch unter 0800 809 802 400 oder unter 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.
Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.