„Bisher liegt lediglich ein Gesetzentwurf vor, der wahrscheinlich auch noch einige Änderungen erfahren wird. Solange die konkrete Ausgestaltung nicht klar ist, kann man noch keine verbindliche Aussage treffen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Nach derzeitiger Rechtslage ist der Einbau eines neuen Gas- oder Öl-Brennwertkessels jedenfalls bis 2026 ohne weitere Anforderungen möglich. „Dabei sollten Sie aber bedenken: Mit der Entscheidung für eine neue Heizung legen Sie sich für die nächsten 20 Jahre fest. Nehmen Sie sich für Ihre Entscheidung Zeit und wägen Sie die Vor- und Nachteile aller gängigen Heizsysteme ab“, rät Ballod.
Schon aus Kostengründen könne es sinnvoll sein, auf erneuerbare Energien umzusteigen, statt fossile Technologien ein letztes Mal in die Verlängerung zu schicken, so die Expertin. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, kann sich der Umstieg auf eine Wärmepumpe oder eine Pelletheizung lohnen. Auch Hybridheizungen, die mehrere Wärmeerzeuger kombinieren, sind eine Option.
„Wichtig ist, beim Heizungstausch das gesamte Gebäude und die individuelle Situation zu betrachten. Unsere Energieberater unterstützen Sie gerne bei der Planung und rechnen mit Ihnen die verschiedenen Möglichkeiten durch“, so Ballod.
Ein Termin für eine unabhängige Energieberatung der Verbraucherzentrale kann unter den Telefonnummern 0800 809 802 400 oder 0361 555 140 vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.