Photovoltaikanlagen: Darauf sollten Sie beim Kauf achten

Pressemitteilung vom
Photovoltaikanlagen für das Eigenheim liegen im Trend. Die Folgen: Volle Auftragsbücher bei den Solarfirmen, steigende Preise – und oft auch monatelange Wartezeiten für Interessenten. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, nicht in Vorkasse zu gehen und Teilzahlungen an konkrete Liefer- und Montagetermine zu knüpfen.
Ein Paar steht neben einer Photovoltaikanlage.
Off

Fehlende Komponenten, verspätete Montage, versäumte Fristen: Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich die Beschwerden über Solarfirmen. Für die Betroffenen sind die langen Wartezeiten oft doppelt ärgerlich. Zum einen können sie die Photovoltaikanlage nicht wie geplant nutzen, zum anderen haben sie oft schon hohe Teil- oder Vorauszahlungen geleistet. 

„Wir erleben in der Beratung oft, dass Verbraucher bereits bei Vertragsschluss Anzahlungen von 30 oder 40 Prozent leisten. Dabei gilt bei Handwerkerarbeiten eigentlich: Die Vergütung wird erst fällig, wenn die vereinbarte Leistung erbracht und abgenommen wurde”, sagt Claudia Kreft, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. 

Abschlagszahlungen individuell vereinbaren

Angesichts des aktuellen Handwerkermangels dürfte es allerdings schwierig sein, einen Betrieb zu finden, der ganz auf eine Anzahlung verzichtet. Eine mögliche Lösung: Mit dem Handwerksbetrieb Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder für geliefertes Material festlegen.

„Vereinbaren Sie schriftlich konkrete Termine für Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt. Fragen Sie den Anbieter nach der Möglichkeit einer Anzahlungsbürgschaft, um Ihre Anzahlungen abzusichern. Wichtig ist auch: Legen Sie vertraglich fest, dass Sie mit der Lieferung Eigentümer des Materials werden“, rät Claudia Kreft.

Im Falle einer Insolvenz des Handwerksbetriebs fällt das Material dann nicht mehr in die Insolvenzmasse des Unternehmens. So können die Komponenten notfalls von einem anderen Fachbetrieb installiert werden.

Geld weg, Handwerker auch

Vorkasse, also die Zahlung der kompletten Summe im Voraus, sollten Verbraucher:innen unbedingt vermeiden. „Bei Vorkasse tragen Sie das Insolvenzrisiko des Handwerksbetriebs. Außerdem haben Sie kein Druckmittel mehr in der Hand, wenn die Arbeiten verspätet oder mangelhaft ausgeführt werden”, so die Juristin.

Nicht auf mündliche Zusagen verlassen

Generell rät die Verbraucherschützerin, die konkrete Ausführung des Auftrags immer schriftlich zu vereinbaren und sich nicht auf mündliche Zusagen des Handwerksbetriebs zu verlassen. „Legen Sie im Vertrag genau fest, welche Leistungen bis wann zu erbringen sind, also mit konkreten Liefer- oder Montageterminen. Dazu gehört auch, welche Kündigungs- oder Rücktrittsmöglichkeiten Sie haben, wenn der Anbieter die zugesagten Termine nicht einhält.“

Auch die technischen Details der PV-Anlage sollten Teil des Vertrags sein: Welche Komponenten werden geliefert, von welchem Hersteller und mit welcher Typenbezeichnung? Welche Leistung soll die Anlage in der konkreten Situation erbringen? „Letzteres ist für Sie nicht nur aus finanzieller Sicht wichtig, sondern auch für Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Installateur“, erklärt die Juristin.

Aus dem Vertrag muss auch hervorgehen, ob das beauftragte Unternehmen die PV-Anlage nur verkauft oder sie auch installiert. Außerdem muss klar sein, wer die Anlage beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmeldet.

Bei Problemen mit Solaranbietern und Handwerksbetrieben generell hilft die Verbraucherzentrale Thüringen. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 0361 555 140 vereinbart werden.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.