Fehlende Komponenten, verspätete Montage, versäumte Fristen: Bei der Verbraucherzentrale Thüringen häufen sich die Beschwerden über Solarfirmen. Für die Betroffenen sind die langen Wartezeiten oft doppelt ärgerlich. Zum einen können sie die Photovoltaikanlage nicht wie geplant nutzen, zum anderen haben sie oft schon hohe Teil- oder Vorauszahlungen geleistet.
„Wir erleben in der Beratung oft, dass Verbraucher bereits bei Vertragsschluss Anzahlungen von 30 oder 40 Prozent leisten. Dabei gilt bei Handwerkerarbeiten eigentlich: Die Vergütung wird erst fällig, wenn die vereinbarte Leistung erbracht und abgenommen wurde”, sagt Claudia Kreft, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Abschlagszahlungen individuell vereinbaren
Angesichts des aktuellen Handwerkermangels dürfte es allerdings schwierig sein, einen Betrieb zu finden, der ganz auf eine Anzahlung verzichtet. Eine mögliche Lösung: Mit dem Handwerksbetrieb Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder für geliefertes Material festlegen.
„Vereinbaren Sie schriftlich konkrete Termine für Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt. Fragen Sie den Anbieter nach der Möglichkeit einer Anzahlungsbürgschaft, um Ihre Anzahlungen abzusichern. Wichtig ist auch: Legen Sie vertraglich fest, dass Sie mit der Lieferung Eigentümer des Materials werden“, rät Claudia Kreft.
Im Falle einer Insolvenz des Handwerksbetriebs fällt das Material dann nicht mehr in die Insolvenzmasse des Unternehmens. So können die Komponenten notfalls von einem anderen Fachbetrieb installiert werden.
Geld weg, Handwerker auch
Vorkasse, also die Zahlung der kompletten Summe im Voraus, sollten Verbraucher:innen unbedingt vermeiden. „Bei Vorkasse tragen Sie das Insolvenzrisiko des Handwerksbetriebs. Außerdem haben Sie kein Druckmittel mehr in der Hand, wenn die Arbeiten verspätet oder mangelhaft ausgeführt werden”, so die Juristin.
Nicht auf mündliche Zusagen verlassen
Generell rät die Verbraucherschützerin, die konkrete Ausführung des Auftrags immer schriftlich zu vereinbaren und sich nicht auf mündliche Zusagen des Handwerksbetriebs zu verlassen. „Legen Sie im Vertrag genau fest, welche Leistungen bis wann zu erbringen sind, also mit konkreten Liefer- oder Montageterminen. Dazu gehört auch, welche Kündigungs- oder Rücktrittsmöglichkeiten Sie haben, wenn der Anbieter die zugesagten Termine nicht einhält.“
Auch die technischen Details der PV-Anlage sollten Teil des Vertrags sein: Welche Komponenten werden geliefert, von welchem Hersteller und mit welcher Typenbezeichnung? Welche Leistung soll die Anlage in der konkreten Situation erbringen? „Letzteres ist für Sie nicht nur aus finanzieller Sicht wichtig, sondern auch für Ihre Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Verkäufer oder Installateur“, erklärt die Juristin.
Aus dem Vertrag muss auch hervorgehen, ob das beauftragte Unternehmen die PV-Anlage nur verkauft oder sie auch installiert. Außerdem muss klar sein, wer die Anlage beim Netzbetreiber und bei der Bundesnetzagentur anmeldet.
Bei Problemen mit Solaranbietern und Handwerksbetrieben generell hilft die Verbraucherzentrale Thüringen. Beratungstermine können unter der Telefonnummer 0361 555 140 vereinbart werden.