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Preisbremse kommt: Jetzt genau nachrechnen

Pressemitteilung vom
Am 1. März treten die Preisbremsen für Strom, Gas und Fernwärme in Kraft. Wer davon profitiert, muss von seinem Versorger schriftlich über die Entlastung informiert werden. Die Verbraucherzentrale Thüringen erklärt, worauf Energiekund:innen dabei achten sollten.
Eine Frau liest eine Energierechnung.
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Millionen Haushalte erhalten in diesen Tagen Post von ihrem Energieversorger. Der Grund: Ab 1. März werden die Preise für Strom, Gas und Fernwärme gedeckelt, und zwar rückwirkend zum 1. Januar. Welche Entlastungen sich daraus ergeben, müssen die Anbieter ihren Kund:innen bis spätestens 1. März mitteilen.

„Ihr Stromanbieter muss Ihnen laut Gesetz erklären, für welchen Verbrauch der gedeckelte Preis gilt und wie viel Geld Sie durch die Preisbremse jährlich sparen“, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Gasversorger müssen darüber hinaus über die bisherige und die künftige Höhe der monatlichen Abschläge informieren.

Informationen des Versorgers kritisch prüfen

Wer jetzt Post vom Energieversorger bekommt, sollte zunächst prüfen, ob die Preise im Anschreiben korrekt angegeben sind. Der Preisdeckel gilt für einen bestimmten Grundverbrauch, der 80 Prozent der Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers entspricht. Für diesen Grundverbrauch zahlen Haushalte 40 Cent bei Strom, 12 Cent bei Gas und 9,5 Cent für Fernwärme pro Kilowattstunde. Für jede Kilowattstunde über dem Grundverbrauch gilt der vertraglich vereinbarte Preis ohne Deckelung.

Im zweiten Schritt sollte geprüft werden, ob der im Schreiben des Versorgers angegebene Verbrauch plausibel ist. „Wenn der angenommene Jahresverbrauch ohne Grund niedriger ist als in den Vorjahren, sollten Sie das beanstanden. Ansonsten fällt Ihre Entlastung kleiner aus als nötig“, rät Ballod.

Drittens sollten Verbraucher:innen prüfen, ob ihr Anbieter die Entlastung richtig berechnet hat. Dabei hilft der Abschlagsrechner der Verbraucherzentrale, der die Preisbremsen bereits berücksichtigt.

Besonderheit für Mieter:innen

Da Mieter:innen in der Regel keinen direkten Vertrag mit einem Gas- oder Fernwärmeversorger haben, geht das Informationsschreiben an die Hausvermietung. Diese muss ihren Mieter:innen aber mitteilen, in welcher Höhe und für welchen Zeitraum sie eine Gutschrift erhalten und ob sich die monatlichen Zahlungen ändern.

Probleme mit der Preisbremse melden

Die Verbraucherzentrale will überprüfen, ob die Entlastung durch die Preisbremse auch wirklich bei den Verbraucher:innen ankommt. „Hatten Sie Probleme mit unverständlichen Informationsschreiben, falsch berechneten Abschlägen oder fehlerhaften Abrechnungen? Dann teilen Sie uns Ihre Erfahrungen mit der Preisbremse mit“, so Verbraucherschützerin Ballod. Alle Probleme mit Energieversorgern im Zusammenhang mit der Umsetzung der Preisbremse können in einem Online-Formular der Verbraucherzentrale gemeldet werden.

Fragen zu den Preisbremsen sowie zum Energiesparen im Haushalt beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können unter den kostenfreien Telefonnummern 0361 555 140 oder 0800 809 802 400 vereinbart werden.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.

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