Das unlautere Geschäft mit der Einsamkeit scheint ein lukratives zu sein – nach wie vor. Wöchentlich erscheinen in Zeitungen und Anzeigenblättern Gesuche angeblicher Frauen und Männer, die die große Liebe finden wollen. Und immer wieder melden sich bei den Verbraucherzentralen Menschen, die auf diese Gesuche reagiert und dabei viel Geld verloren haben. Mitunter handelt es sich um bis zu vierstellige Beträge.
Wer eine neue Liebe oder jemanden mit gleichen Interessen für die Freizeit sucht, sollte deshalb bei Kontaktanzeigen Vorsicht walten lassen. Denn es kann sich um sogenannte Lockvogelangebote handeln. Das bedeutet, dass es den Inserierenden womöglich gar nicht gibt und in erster Linie der Kontakt zu einer Agentur hergestellt werden soll.
Statt der Liebe kommt ein Vertreter
Die Masche, die dann folgt, ist stets eine ähnliche: Wer sich auf die Kontaktanzeige meldet, erhält erst einmal Besuch von einem Vertreter oder einer Vertreterin. Das erste Gespräch findet in der Regel in der Wohnung oder im Haus des Suchenden statt. Ziel ist es, den Verbraucher dazu zu bewegen, einen Vertrag zu unterschreiben. Dieser Vertrag umfasst das kostenpflichtige Bereitstellen einer limitierten Anzahl von Kontaktvorschlägen. Oftmals untergejubelt wird ein Formular über den Verzicht auf das gesetzliche Widerrufsrecht. Grundsätzlich steht Verbrauchern bei Haustürgeschäften ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu.
Mit geschulten Worten und falschen Versprechen werden die neuen Kunden zur Unterschrift verleitet. Das besonders Perfide: Meist sind es Seniorinnen und Senioren, deren Einsamkeit und Gutgläubigkeit ausgenutzt wird.
Gegen Verantwortliche für ein seit Jahren am Markt agierendes Netzwerk wurde jetzt durch eine Anwaltskanzlei Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz gestellt. Das Netzwerk firmiert unter anderem unter dem Namen „Julie“. Der Mitteldeutsche Rundfunk und weitere Medien haben über „Julie“ berichtet und seine Vorgehensweise angeprangert.
Der Verbraucherzentrale Thüringen liegen ebenfalls Beschwerden vor. Wer sich von diesem Anbieter betrogen fühlt, dem ist zu raten, ebenfalls Strafanzeige zu erstatten – bei der Staatsanwaltschaft, der Polizei oder über die Online-Wache. Beziehen Sie sich dabei am besten auf die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Chemnitz aus dem April 2024.
Grundsätzlich gilt: Wenn im Rahmen von Ermittlungen Geld beschlagnahmt wird, so ist es wahrscheinlicher, als Opfer Geld zurück zu bekommen, wenn man zuvor Strafanzeige gestellt hat. Wie Sie eine Strafanzeige formulieren, erfahren Sie in diesem Artikel.
Wenn Sie Hilfe rund um untergeschobene Verträge benötigen, wenden Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale.
Partnersuche über Kontaktanzeigen – das sollten Sie wissen:
- Führen Sie ein Verkaufsgespräch nicht alleine. Bitten Sie eine Person hinzu, der Sie vertrauen.
- Unterschreiben Sie niemals sofort. Lesen Sie sich das Angebot in Ruhe durch, bitten Sie gegebenenfalls um einen zweiten Besuch.
- Falls Sie sich unwohl fühlen, zögern Sie nicht, die Vertreterin oder den Vertreter zum Gehen aufzufordern. Falsche Höflichkeit oder Zurückhaltung können Sie teuer zu stehen kommen. Drohen Sie notfalls eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch an.
- Verzichten Sie niemals auf Ihr Widerrufsrecht.
- Wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale, wenn Sie Zweifel oder Fragen haben. Die Verbraucherzentrale Thüringen erreichen Sie unter 0361 555 14 0.