Seit Jahresbeginn können Eigentümer:innen Fördergelder für Materialkosten beantragen, die bei einer Sanierung in Eigenleistung anfallen. Möglich macht das eine Änderung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
„Materialkosten können aber nur dann gefördert werden, wenn die entsprechende Rechnung ausschließlich förderfähige Posten enthält“, erklärt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Außerdem muss die Rechnung in deutscher Sprache ausgestellt sein und den Namen des Antragstellers enthalten. Eine Liste der förderfähigen Maßnahmen findet sich auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Antragstellung bei BAFA und KfW
Die Förderung von Eigenleistungen gilt für alle Anträge, die ab dem 1. Januar 2023 in den Förderprogrammen BEG EM bei der BAFA beziehungsweise BEG WG bei der KfW gestellt werden. „Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Förderfähig sind nur Materialkosten, die in direktem Zusammenhang mit der Sanierungsmaßnahme stehen“, so Ballod.
Energie-Effizienz-Experte muss Eigenleistungen prüfen
Um die Förderung zu erhalten, muss ein Energie-Effizienz-Experte prüfen und bestätigen, dass die Eigenleistungen fachgerecht ausgeführt und die Materialkosten korrekt angegeben wurden. Andernfalls werden die Kosten nicht gefördert. Der Energie-Effizienz-Experte muss vom Sanierungswilligen selbst beauftragt werden.
Weitere Fragen zu den Themen Sanierung und Fördermittel beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter den Telefonnummern 0800 809 802 400 oder 0361 555 140 vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei