„Für Schimmelschäden in Wohnräumen gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel unzureichendes Lüften, zu sparsames Heizen oder bauliche Mängel“, sagt Dorothea Galandi-Szabo, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Thüringen. Auslöser ist in allen Fällen Feuchtigkeit. Diese kommt entweder aus der Raumluft oder dringt von außen in das Gebäude oder ein Bauteil ein.
Nur wenn die Ursache der Schimmelbildung erkannt und beseitigt wurde, kann der Schimmel dauerhaft beseitigt werden. Mieter sind verpflichtet, einen Schimmelbefall sofort dem Vermieter zu melden.
Kleine Schäden
Sind nur kleine Flächen bis zu einem halben Quadratmeter lediglich an der Oberfläche befallen, kann der Schimmelbelag auch selbst entfernt werden. Auf glatten Oberflächen reichen dazu meist Haushaltsreiniger und ein Tuch.
„Dabei sollten Sie vorsorglich Handschuhe, einen Mundschutz mit Feinstaubfilter und eine Schutzbrille tragen“, rät Galandi-Szabo. Wer unter Allergien oder chronischen Erkrankungen leidet oder ein geschwächtes Immunsystem hat, sollte nicht selbst Hand anlegen oder sich während der Sanierung im Raum aufhalten.
Poröse Materialien wie Tapeten, Gipskarton- oder Spanplatten hingegen lassen sich oft nicht reinigen und müssen entfernt werden. Um Sporen und Bakterien zu binden, sollten befallene Tapeten vor dem Entfernen angefeuchtet werden. Nach dem Ablösen der Tapete kann die Wand mit 70- bis 80-prozentigem Ethylalkohol (Brennspiritus) abgewischt werden.
„Beim Umgang mit hochprozentigem Alkohol besteht Explosionsgefahr. Das heißt: gut lüften, nicht rauchen und kein offenes Feuer verwenden“, warnt die Energieberaterin. Möbel und Stoffe lassen sich nur schwer von Schimmelpilzen befreien und können oft nur entsorgt werden.
Große Schäden
Bei größeren Schimmelschäden ab einem halben Quadratmeter müssen qualifizierte und sachkundige Fachleute ran, die auf eine Schimmelsanierung spezialisiert sind. Nur sie kennen mögliche Gefahren und sind mit den nötigen Techniken und Schutzvorkehrungen sowie den aktuellen Vorschriften vertraut.
Bei der Suche nach geeigneten Sachverständigen helfen die Datenbanken der Industrie- und Handelskammern und der Handwerkskammern.
Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden helfen die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen weiter. Termine für ein persönliches Beratungsgespräch können unter den kostenfreien Telefonnummern 0800 809 802 400 oder 0361 555140 vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.