Auch wenn sich die Miet-Angebote in vertraglichen Details unterscheiden, ist das Konzept ähnlich: Statt einer großen Anfangsinvestition wird ein monatlicher Betrag gezahlt. Dafür erhalten Hausbesitzer:innen neben der Installation und Planung der Anlage in der Regel auch Zusatzleistungen wie Wartung und Versicherung.
Die Anbieter verwenden in diesem Zusammenhang sowohl den Begriff „Mieten“ als auch den Begriff „Pachten“. Die Bezeichnung gibt in der Praxis aber wenig Aufschluss darüber, wie das Angebot ausgestaltet ist, weiß Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. Sie sagt: „Entscheidend ist, welche Leistungen, Rechte und Pflichten vertraglich vereinbart werden.”
Mietmodell mit langen Vertragslaufzeiten
Typisch für Mietverträge sind die langen Laufzeiten von meist 15 bis 25 Jahren. In der Nutzung der PV-Anlage unterscheidet sich die Mietvariante normalerweise nicht von der Kaufvariante. Der produzierte Strom kann teilweise im Haushalt genutzt und der Überschuss ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Die Einspeisevergütung erhält in der Regel die Mieterin oder der Mieter der Anlage – außer es ist vertraglich etwas anderes vereinbart.
Unterschiede beim Leistungsumfang
Je nach Anbieter kann sich der Leistungsumfang der Mietmodelle unterscheiden. „Prüfen Sie genau, welche Leistungen der Anbieter übernimmt und welche nicht”, rät Verbraucherschützerin Ramona Ballod.
Das gilt unter anderem für die Eintragung der Anlage ins Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, die Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber, die Versicherung der Anlage sowie die Frage, wer die Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten übernimmt.
Berechnungen der Anbieter hinterfragen
Die Beispielrechnungen der Anbieter im Rahmen eines Angebots suggerieren häufig eine hohe Wirtschaftlichkeit des Mietmodells. Aber Vorsicht: Hier wird häufig Schönrechnerei betrieben. Der genaue Blick auf die getroffenen Annahmen lohnt sich.
„Einen finanziellen Vorteil bringt Ihnen das Mieten der Anlage nur dann, wenn die Gesamtkosten geringer sind als das, was sie in Summe an Stromkosten sparen und für die Einspeisung von Strom erhalten. Und zwar über die gesamte Betriebsdauer der Anlage”, so die Expertin.
Die geschätzten Ersparnisse beziehungsweise Erträge hängen vor allem von drei Faktoren ab: der Eigenverbrauchsquote, der geschätzten Strompreissteigerung über die Betriebsdauer der Anlage sowie dem Betrachtungszeitraum.
Anlage sollte sich über den Mietzeitraum rechnen
Mitunter setzen Anbieter den Eigenverbrauch zu hoch an oder rechnen mit einer zu hohen Steigerungsrate des Strompreises, um ihr Produkt attraktiver erscheinen zu lassen. Beide Faktoren verstärken sich zudem mit der Länge des abgebildeten Zeitraums.
Einige Anbieter berechnen den Kostenvorteil über 25 oder sogar 30 Jahre. Dabei verschleiern sie, dass sich über die deutlich kürzere Vertragslaufzeit von 15 bis 20 Jahren meistens gar kein Kostenvorteil, sondern sogar ein nennenswerter Verlust ergibt. „Wir empfehlen, die Wirtschaftlichkeit lediglich über den Mietzeitraum zu betrachten. Innerhalb dieser Zeit sollte sich die Anlage bezahlt gemacht haben“, sagt Ramona Ballod.
Auch wenn der Charme von PV-Mietangeboten im geringen Aufwand liegt, sollten die Angebote genau geprüft werden - gerade angesichts der sehr langen Vertragslaufzeit. „Holen Sie mehrere Angebote ein und nehmen Sie sich ausreichend Zeit, die Berechnungen und Vertragsbedingungen nachzuvollziehen. Die Verbraucherzentrale hilft Ihnen gerne dabei“, so die Expertin.
Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann unter der Telefonnummer 0800 809 802 400 (kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind in Thüringen auch die Vor-Ort-Termine bei den Ratsuchenden zu Hause kostenfrei.