Mineralölunternehmen sind gesetzlich verpflichtet, den Treibhausgasausstoß ihrer Kraftstoffe von Jahr zu Jahr zu senken. Eine Möglichkeit: Sie kaufen Besitzer:innen von E-Autos die eingesparten CO2-Emissionen ihrer Fahrzeuge ab und rechnen sich diese selbst an. Die E-Mobilist:innen erhalten im Gegenzug pro Jahr eine Prämie von bis zu 350 Euro.
Diese THG-Prämie gibt es für reine Batterieautos, elektrische Motorräder und E-Roller mit Zulassung. Ausgeschlossen sind Hybride und Wasserstofffahrzeuge, ebenso zulassungsfreie Zweiräder wie E-Bikes und elektrische Tretroller.
Emissionshandel ohne konkreten Klimanutzen
Aus Sicht des Klimaschutzes ist diese Art von Emissionshandel fragwürdig. Die Mineralölunternehmen können ihren CO2-Fußabdruck rechnerisch verkleinern, ohne tatsächlich etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen.
Aber: Machen die Halter:innen von E-Fahrzeugen die Prämie nicht geltend, fällt die THG-Quote an den Staat zurück – und zwar ohne Zweckbindung. Die umweltbewussteste Option ist derzeit also, die THG-Prämie selbst einzunehmen und mit dem Geld nachhaltige Projekte eigener Wahl zu fördern.
So funktioniert die THG-Prämie
Um an die Prämie zu kommen, müssen sich die Halter:innen der E-Fahrzeuge bei einem Dienstleister registrieren und dort ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) hochladen. Der Dienstleister übernimmt die Abwicklung und zahlt die Prämie aus – abzüglich einer Provision.
Der Betrag ist für alle Fahrzeuge gleich. Größe, Alter und Energieverbrauch des E-Mobils spielen ebenso wenig eine Rolle wie die Jahresfahrleistung oder die Herkunft des genutzten Stroms.
Stolperfallen in den AGB
Vor der Auswahl eines Anbieters lohnt sich ein Blick ins Kleingedruckte. Wird mit einer fixen Prämie geworben, muss die Auszahlung der Vergütung in Höhe der beworbenen Summe auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters garantiert werden. Aktuell pendeln die Fixprämien zwischen 250 und 350 Euro.
Auch der Auszahlungszeitpunkt muss in den AGB deutlich definiert sein. Die Erstvertragslaufzeit sollte mit dem Kalenderjahr enden, spätestens aber zum 28. Februar des folgenden Jahres. Der Vertrag darf sich nach der Auszahlung der Prämie nicht automatisch verlängern.
Die Frist für die Einreichung der THG-Quote beim Umweltbundesamt ist der 28. Februar des Folgejahres. Da mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen ist, sollten Verbraucher:innen die erste Meldung bei einem Anbieter spätestens bis zum Ende des Jahres 2022 vornehmen.
Veranstaltungstipp: Online-Vortrag „Sonne tanken – Mit Sonnenstrom sauber Auto fahren“ am Dienstag, 25.10.2022 um 18 Uhr. Anmeldung unter https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/online-vortraege/.