Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten gehören für viele Verbraucher:innen inzwischen zur Realität. Wer eine entsprechende Vereinbarung seiner Bank oder Sparkasse nicht akzeptiert, dem droht die Kündigung. Zugleich bieten die Geldinstitute den Sparenden Alternativen an, damit kein Verwahrentgelt fällig wird.
„Die angebotenen Produkte sind aber oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Gerade für ältere Menschen, die auf eine flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden.“ Den Betroffenen komme die Anlageempfehlung mitunter teuer zu stehen.
Vorsicht Provisionsfalle
„Die Geldinstitute nutzen die Drohkulisse Verwahrentgelt und jüngst auch die hohe Inflationsrate, um den Ratsuchenden Anlageprodukte wie zum Beispiel private Rentenversicherungen zu verkaufen. Für diese erhalten sie hohe Provisionen“, so Andreas Behn. Auch für Investmentfonds kassieren die Geldinstitute Ausgabeaufschläge und jährliche Bestandsprovisionen. „Wer Negativzinsen ausweichen möchte, landet so schnell in der Provisionsfalle der Banken und Sparkassen.“
Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. Verbraucher:innen sollten sich also keinesfalls unter Druck setzen lassen, sondern sich die Zeit nehmen, den Anlagevorschlag zu prüfen. Sparende sollten sich die Unterlagen unbedingt aushändigen lassen und sich unabhängig beraten lassen. „Erst nach genauer Prüfung und Abwägung aller Risiken sollte ein neuer Vertrag unterschrieben werden – niemals sofort“, so Andreas Behn.
Die Verbraucherzentrale hilft
Bei Fragen zu individuellen Vertragskonstellationen helfen die Finanzexperten der Verbraucherzentrale Thüringen weiter. Ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch kann über das zentrale Servicetelefon unter Tel. (0361) 555 14 0 vereinbart werden. Auch eine Beratung per Email unter www.vzth.de/onlineberatung ist möglich.