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Im Ski-Urlaub richtig versichert

Pressemitteilung vom
Die Winterferien stehen vor der Tür. Für alle, die die Ferienzeit zum Skifahren nutzen, stellt sich die Frage, welche Versicherungen notwendig und sinnvoll sind. Die Verbraucherzentrale Thüringen gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Ein erwachsener Mensch und zwei Kinder in Ski-Bekleidung schauen auf eine Ski-Piste.
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Welche Schadensfälle zuerst absichern?

„Eine Berufsunfähigkeitsversicherung und eine Haftpflichtversicherung sind für die allermeisten Menschen unverzichtbar, egal ob man in den Ski-Urlaub fährt oder zu Hause bleibt“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hilft, die finanziellen Folgen nicht nur bei Krankheit abzufedern, sondern auch, wenn sich Versicherte zum Beispiel beim Skifahren oder Rodeln so schwer verletzen, dass sie ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Für Kinder kommt eine so genannte Kinderinvaliditätsversicherung in Frage. Diese zahlt, wenn der Schadensfall durch einen Unfall oder auch durch Krankheit eintritt.

Und was ist, wenn man keine Berufsunfähigkeits- oder Invaliditätsversicherung abschließen kann, weil sie zum Beispiel zu teuer ist oder weil der Versicherer bereits abgelehnt hat?

„In diesem Fall kann ersatzweise eine Unfallversicherung sinnvoll sein. Sie übernimmt die Kosten für Such-, Rettungs- oder Bergungsaktionen sowie für den Transport in ein nahe gelegenes und geeignetes Krankenhaus“, so Andreas Behn.

Die private Haftpflichtversicherung wiederum ist wichtig, wenn man einen Unfall auf der Skipiste selbst verschuldet hat. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt, wenn der Unfallverursacher haftbar ist.

Wie im Ausland optimal versichern?

Eine günstige Auslandsreisekrankenversicherung sollte immer im Gepäck sein. Denn in den Skigebieten des Alpenraums sind ärztliche Leistungen oft nur auf Privatrechnung verfügbar. Die EU-Krankenversicherungskarte hilft hier nur bedingt weiter. Auf Rechnung gezahlte Arztkosten können sich zusätzlich Versicherte zu Hause von der Versicherung erstatten lassen.

„Wichtig zu wissen ist, dass hierüber auch ein Rücktransport zum Beispiel per Hubschrauber versichert ist. Beim Abschluss sollten Interessierte in den Versicherungsbedingungen darauf achten, dass es bereits ausreicht, wenn dieser Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die medizinische Notwendigkeit hingegen ist für Ärzte oft schwer zu belegen“, rät Andreas Behn.

Versicherung für Ausrüstung notwendig?

„Wer sich Skiausrüstung ausleiht, muss diese aus unserer Sicht nicht extra versichern, auch nicht beim Skiverleih vor Ort. Denn der Verlust fremder oder auch eigener Skier ist in der Regel verkraftbar und damit nicht existenzgefährdend“, so der Experte.

Allerdings könnte die Ausrüstung in bestehenden Verträgen mitversichert sein. Wer es vor dem Winterurlaub genau wissen will, schaut am besten schon zu Hause in seine Versicherungsunterlagen. „Die eigene Privathaftpflichtversicherung könnte, wenn vereinbart, für den Verlust oder die Beschädigung der geliehenen Ski aufkommen. Allerdings könnte ein Selbstbehalt von zum Beispiel 250 Euro vereinbart sein“, sagt Andreas Behn.

Bei Einbruchdiebstahl könnte die eigene Hausratversicherung im Rahmen der Außenversicherung zuständig sein. Ersatz gibt es aber nur, wenn die Ausrüstung aus einem verschlossenen Raum entwendet wurde, zum Beispiel aus einer Dachbox oder dem Skikeller. Zudem ist meist eine Strafanzeige erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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