Eine Eintragung ist noch bis zur Eröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Thüringer Oberlandesgericht möglich. Die Sparkasse hatte 2020 rund 6000 Sparverträge des Typs „S-Vermögensplan“ gekündigt. Nach Auffassung der Verbraucherschützer waren diese Kündigungen unrechtmäßig. Außerdem seien unwirksame Zinsklauseln verwendet und Kund:innen so um höhere Zinsausschüttungen gebracht worden.
„Viele Kundinnen und Kunden der Sparkasse Altenburger Land haben bereits ihre Chance genutzt und sich, auch mit Hilfe der Verbraucherzentrale, ins Klageregister eingetragen“, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Mindestens 50 Personen müssen sich bis zum Stichtag am 24. Juli angemeldet haben, damit das Verfahren weiter läuft.
Die Eintragung ist kostenfrei. Wer sich der Klage anschließt, sichert sich etwaige finanzielle Ansprüche, die sich aus den entgangenen Prämienzahlungen und aus den fehlerhaft berechneten Zinsausschüttungen ergeben haben könnten. Ob und in welcher Höhe diese anfallen, soll sich aus dem Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena ergeben.
Klagecheck der Verbraucherzentrale
Ob ihr individueller Fall zur Klage passt, können Verbraucher:innen mithilfe des Klagechecks der Verbraucherzentrale prüfen. Hier erhalten Sie auch weitere Hinweise sowie einen Mustertext für die Eintragung.
Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Klage gegen die Sparkasse Altenburger Land stehen auf der Internetseite des vzbv. Hier können sich Interessierte auch zu einem News-Alert anmelden. Der vzbv informiert sie dann per E-Mail bei Neuigkeiten zum Verfahren.
Bei Fragen darüber hinaus können Verbraucher:innen die individuelle Beratung der Verbraucherzentrale Thüringen in Altenburg oder Gera nutzen. Einen Termin erhalten Sie unter Tel. 0365 8310110. Das Team vor Ort unterstützt Betroffene insbesondere auch bei der Eintragung ins Klageregister.
Hier können sich Betroffene selbstständig ins Klageregister eintragen.