Sparkassenkunden sollen sich an Schlichtungsstelle wenden

Nach der Kündigung ihrer Prämiensparverträge durch die Sparkasse Unstrut-Hainich hatten viele Kund:innen Widerspruch eingelegt. Sie folgten damit dem Rat der Verbraucherzentrale Thüringen. Jetzt wies die Sparkasse in einem Schreiben die Widersprüche zurück. Die Verbraucherzentrale ermutigt Betroffene, sich damit nicht abzufinden, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes zu wenden.
Ein Gebäude mit einem Sparkassen-Logo.
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Die Kündigungen der Prämiensparverträge durch die Sparkasse Unstrut-Hainich sind unrechtmäßig, so die Auffassung der Verbraucherzentrale Thüringen. Auf Anraten der Verbraucherschützer hatten viele Sparkassenkund:innen der Kündigung widersprochen.

Diesen Widerspruch schmetterte die Sparkasse jetzt ab. In ihrem Schreiben argumentierte sie, dass ihre Kündigungen rechtmäßig und ein anderslautendes Urteil des Bundesgerichtshofes von 2019 nicht auf ihre Verträge anwendbar sei. Der BGH hatte geurteilt, dass Kündigungen von Prämiensparverträgen so lange nicht möglich seien, wie noch nicht alle vereinbarten Prämien ausgezahlt worden sind.

„Sparkassenkunden sollten die Ablehnung nicht einfach so hinnehmen, sondern sich an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden. Diese hat in vielen Kündigungsfällen vergleichbarer Prämiensparverträge grundsätzlich positiv zugunsten der Sparenden entschieden“, sagt Andreas Behn, Referent Versicherungen und Finanzen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Auch nach unserer Auffassung bleibt die Kündigung unrechtmäßig, weil bei keinem der uns bekannten Verträge alle vereinbarten Prämien ausgezahlt wurden.“

Das können Verbraucher:innen jetzt tun

  • Wenden Sie sich an den Ombudsmann der Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes oder an eine Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Thüringen. Den Kontakt der Schlichtungsstelle finden Sie im Antwortschreiben der Sparkasse oder unter http://www.dsgv.de/schlichtungsstelle.
  • Sparkassenkund:innen mit einer Rechtsschutzversicherung, die Aussicht auf eine Deckungszusage haben und deren Selbstbeteiligung niedrig ist, können auch eine Klage gegen die Kündigung prüfen.

 

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher:innen direkt an die Beratungsstellen der Verbraucherzentrale in Mühlhausen, Brückenstraße 23, oder in Leinefelde, Jahnstraße 12, wenden. Eine Beratung ist nur nach Terminvereinbarung unter Tel. (0361) 555 14 0 möglich.  

Weitere Informationen online

Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel "Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist".

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