Sparkasse Arnstadt-Ilmenau kündigt: Betroffene sollten widersprechen

Pressemitteilung vom
Mehrere Sparkassen in Thüringen haben bereits Tausende langfristige Prämiensparverträge gekündigt. Darunter ist jetzt auch die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau. Die Verbraucherzentrale rät Betroffenen, dies nicht ungeprüft hinzunehmen.
Eine Frau arbeitet mit Aktenordner und Taschenrechner.

Mehrere Sparkassen in Thüringen haben bereits Tausende langfristige Prämiensparverträge gekündigt. Darunter ist jetzt auch die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät Betroffenen, dies nicht ungeprüft hinzunehmen und der Kündigung ihrer Sparverträge zu widersprechen.

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Die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau behauptet in ihren Kündigungsschreiben, der Prämiensparvertrag sei von beiden Seiten erfüllt, weil die vereinbarte höchste Prämienstufe und somit das Sparziel erreicht sei. Sie argumentiert dabei auch mit einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieses hatte am 14. Mai 2019 entschieden, dass Sparkassen langfristige Verträge unter Umständen kündigen dürfen, wenn die versprochenen Prämien gezahlt worden sind (Az. XI ZR 345/18).

„Auch nach dem BGH-Urteil darf eine Sparkasse nicht jeden Prämiensparvertrag kündigen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter für Finanzen und Versicherungen der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dies ist erst dann möglich, wenn die Sparkasse alle vereinbarten Prämien gezahlt hat.“ Betroffene Kunden sollten ihren Sparvertrag genau prüfen. Die gekündigten Verträge vom Typ „S Prämiensparen – flexibel“ richten sich nach den Sparjahren. Die gezahlte Prämie steigt bis zum 15. Sparjahr an und bleibt ab diesem gleich. Verbraucher mit solchen Vertragskonditionen sollten ihrer Kündigung schriftlich widersprechen. Für den Widerspruch bietet die Verbraucherzentrale einen kostenlosen Musterbrief an.

Sparkassen-Kunden entgehen Zinsansprüche

Die Verbraucherzentrale Thüringen weist außerdem darauf hin, dass in vielen Prämiensparverträgen und Riester-Banksparplänen die variablen Zinsen falsch angepasst wurden. „Die Sparkassen haben an viele ihrer Kunden zu wenig Zinsen gezahlt“, so Finanzexperte Andreas Behn. „Nachberechnungen der Verbraucherzentralen ergaben zum Teil vierstellige Zinserstattungsansprüche.“

Verbraucher sollten ihre Sparverzinsung dringend bei ihrer Sparkasse nachrechnen und zu wenig gezahlte Zinsen auszahlen lassen. Auch hierfür steht online ein Musterbrief („Zinsänderungen im Sparvertrag“) bereit.

Bei weiteren Fragen zur Kündigung oder zur Nachberechnung der Zinsansprüche können Betroffene die Online-Beratung (15 Euro/ Beratung) der Verbraucherzentrale Thüringen nutzen. Unter www.vzth.de/emailberatung können sie ihre Unterlagen hochladen.

Achtung: Die Verbraucherzentrale Thüringen führt selbst keine Zinsberechnung durch.

Weitere Informationen online

Zu den Kündigungen von Alt-Verträgen und den Argumentationen der Finanzinstitute informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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