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Verjährung droht: Sparkassen verzögern weiter Zinszahlungen

Pressemitteilung vom
Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024 wurde festgelegt, zu welchen Bedingungen die Sparkassen ausstehende Zinszahlungen von tausenden Langzeitsparer:innen berechnen müssen. Dennoch warten viele Sparer:innen immer noch vergeblich auf die Auszahlung ihres Prämiensparvertrages.
Sparkasse-Filiale.
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Mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 9. Juli 2024 wurde festgelegt, zu welchen Bedingungen die ausstehenden Zinszahlungen von tausenden Langzeitsparer:innen berechnet werden müssen. Damit sollte alles Wesentliche entschieden sein, um den jahrelangen Streit zwischen Verbraucherzentralen und Sparkassen zu beenden. Doch die Realität ist eine andere.

Viele Betroffene warten bis heute auf die Neuberechnung und Nachzahlung ihrer Zinsen. In zahlreichen Fällen beträgt der Zinsanspruch mehrere Tausend Euro – doch einige Sparkassen scheinen weiter auf Zeit zu spielen.

Die Begründungen für die anhaltenden Verzögerungen sind vielfältig: Manchmal wird auf eine weitere „rechtliche Einordnung“ des Urteils verwiesen, ein anderes Mal fehlen angeblich Unterlagen zur Bearbeitung, die der Sparkasse jedoch längst vorliegen sollten. Nicht selten wird auch von personellen oder technischen Engpässen gesprochen. Besonders frustrierend: Viele Verbraucher:innen erhalten trotz wiederholter Anfragen keinerlei Antwort.

Drohende Verjährung verschärft die Situation

Diese Hinhaltetaktik ist nicht nur schlechter Kundenservice – sie könnte für die Betroffenen auch finanzielle Folgen haben. Denn die Zeit drängt. Prämiensparer:innen, die ihren Vertrag bereits gekündigt und sich keiner Musterfeststellungsklage angeschlossen haben, droht zum Jahresende die Verjährung ihrer Ansprüche.

Um den Anspruch auf die Zinsen nicht zu verlieren, müssen sie ihre Sparkasse schriftlich auffordern, die Zinsen nach den Vorgaben des BGH neu und nachvollziehbar zu berechnen. Hierzu kann der Musterbrief der Verbraucherzentrale genutzt werden.

Falls die Sparkasse darauf nicht reagiert oder Ansprüche ablehnt, kann ein Schlichtungsverfahren beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband die Verjährung hemmen. Hierbei kann die Verbraucherzentrale bei Bedarf unterstützen.

Zinsanspruch bei Prämiensparverträgen

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