Die Wohngebäudeversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Sachschäden am Haus. Versichert ist das gesamte Gebäude einschließlich aller fest eingebauten Gegenstände. In der Grunddeckung sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel versichert.
„Wird zum Beispiel die Außeneinheit einer Wärmepumpe gestohlen, kommt die Wohngebäudeversicherung nicht automatisch für den Schaden auf”, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Der Experte rät: „Prüfen Sie, ob die Wärmepumpe bereits in Ihrem Versicherungsvertrag enthalten ist. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie Ihren Versicherer kontaktieren und die Wärmepumpe nachträglich aufnehmen lassen, um sie gegen Diebstahl abzusichern.”
Versicherung von Photovoltaikanlagen
Während der Diebstahl von Photovoltaikmodulen eher gewerbliche Solarparks betrifft, ist für Privathaushalte vor allem der Schutz der Anlage vor Sturm, Hagel, Blitz und Feuer relevant. Brände sind bei PV-Anlagen zwar selten, aber im Falle eines Falles sehr teuer. Falls vorhanden, sollte auch der Solarstromspeicher mitversichert sein.
Solarstromanlagen können entweder über die Gebäudeversicherung oder über eine eigenständige Police geschützt werden. „Erste Wahl sollte der Einschluss der PV-Anlage in die bestehende Wohngebäudeversicherung sein. Das ist in der Regel günstiger als eine eigene Photovoltaik-Versicherung. Außerdem hat man es im Schadensfall nur mit einem Versicherer zu tun, zum Beispiel wenn bei einem Brand sowohl die Anlage als auch das Haus betroffen sind”, so Andreas Behn.
Die Leistungsunterschiede zwischen den Anbietern sind groß, deshalb sollten die Versicherungsbedingungen genau verglichen werden. Die Stiftung Warentest hat eine Übersicht erstellt, welche Leistungen eine Police zum Schutz der Photovoltaikanlage enthalten sollte.