Ob Äpfel, Brötchen, Milch, Käse oder Wurst – immer mehr Menschen liegt es am Herzen, Lebensmittel aus der näheren Umgebung zu kaufen. Wer sich für kurze Transportwege und saisonale Produkte entscheidet, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und unterstützt den Betrieb um die Ecke. Dass diese Ecke nicht unbedingt im eigenen Bundesland sein muss, ist unstrittig. Ein mehr als 4.000 Kilometer entferntes Anbaugebiet hingegen, sollte definitiv nicht mehr als „regional“ bezeichnet werden.
So geschehen in einem Rewe-Markt im Wartburgkreis. Der Händler bewarb Kartoffeln aus Ägypten als „regional“. Auf dem Preisschild abgedruckt fand sich die Angabe „REWE Regional Speisekartoffeln“. Nur wer das Netz näher in Augenschein nahm, erfuhr, woher die Kartoffeln tatsächlich kamen. Die Verbraucherzentrale Thüringen hat dieses Verhalten abgemahnt.
Der Rewe-Markt unterzeichnete eine entsprechende Unterlassungserklärung. Bei einem erneuten Verstoß muss er mit einem Bußgeld rechnen.
Die Begriffe „Region“ und „regional“ sind nicht definiert. Anbieter können die Größe und die Grenzen einer Region selbst bestimmen. Die Gestaltung der Verpackung darf aber keinen irreführenden Eindruck vermitteln. „Erzeuger und Händler müssen hier sorgfältig handeln und fair bleiben“, fordert Dirk Weinsheimer, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Erst kürzlich hat die Verbraucherzentrale Thüringen Aldi Nord abgemahnt. Der Discounter hatte in mehreren Filialen in Erfurt und Jena den Grundpreis bei verpacktem Obst- und Gemüse nicht angegeben. Der Preis pro Kilogramm ist wichtig, damit Verbraucher:innen die Kosten von Packungen unterschiedlichen Gewichts vergleichen können. Nachdem Aldi keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, wurde der Discounter durch das Landgericht Erfurt dazu verpflichtet, sein Verhalten abzustellen.
Tipps: Regionale Lebensmittel erkennen
Die Begriffe „Region“ und „regional“ sind gesetzlich nicht definiert. Auch Claims wie „aus unserer Heimat“ oder „vor hier“ bieten keine echte Orientierung beim Einkauf. Auf was Verbraucher:innen achten können, erläutert Luise Hoffmann. Sie leitet den Fachbereich Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
- Regionalfenster: Das blaue Regionalfenster gibt Auskunft über die Herkunftsregion, wo das Produkt verarbeitet wurde, wie viele regionale Zutaten dabei verwendet wurden sowie über die Kontrollstelle.
- Geschützte Ursprungsbezeichnung: Das EU-Kennzeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“, oder abgekürzt (g.U.), gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft. Diese Lebensmittel müssen im festgelegten Gebiet nach bestimmten Kriterien erzeugt, verarbeitet und hergestellt werden.
- Teilweise geben Erzeuger oder Händler selbst eine klar abgegrenzte Region für den Ursprung der Lebensmittel an, vor allem bei Produkten aus nur einer Zutat wie etwa bei Milch, Mehl, Gemüse.
- Eine gute Adresse für Lebensmittel aus der Region sind Hofläden, solidarische Landwirtschaften und Regionalautomaten. Dort können Verbraucher:innen teilweise direkt vom Erzeuger kaufen.