Seit Januar 2023 gilt eine Mehrwegpflicht für alle gastronomischen Betriebe, die Speisen zum Sofortverzehr in Einwegplastik anbieten. „Die Mehrwegpflicht bedeutet, dass dort, wo Essen to go abgegeben wird, auch eine alternative Mehrwegverpackung zur Verfügung stehen muss“, erklärt Tina Hanke, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Ausgenommen sind kleine Imbisse oder Kioske. Diese müssen zwar selbst keine Mehrwegalternative bereitstellen, aber ihren Kund:innen mitgebrachte Behältnisse befüllen. „Bisher konnten die Betriebe entscheiden, ob sie mitgebrachte Gefäße befüllen, jetzt haben die Kundinnen und Kunden das Recht dazu. Das ist natürlich ein Fortschritt“, sagt Hanke.
Wo es noch hakt
Dennoch läuft aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen noch nicht alles rund. Bisher gilt die Regelung nur für Verpackungen aus Kunststoff. „Wer Lebensmittel in Papier, Pappe oder gar in ökologisch und gesundheitlich bedenklichem Aluminium verpackt, muss keine Mehrwegalternative anbieten“, kritisiert die Expertin.
Damit sich Mehrweglösungen durchsetzen, müssen sie für Verbraucher:innen einfach und praktikabel sein. „Wir beobachten jedoch, dass oft Einzellösungen und unterschiedliche Mehrwegsysteme angeboten werden. Das erschwert vor allem die Rückgabe des Leerguts. Das könnte aus unserer Sicht Verbraucherinnen und Verbrauchern von der Nutzung abhalten“, so Hanke.
„Dort, wo Angebote und Hinweise noch gänzlich fehlen, empfehlen wir den Verbraucherinnen und Verbrauchern, bewusst nach Mehrweg zu fragen und so die Nachfrage zu erhöhen“, ergänzt die Fachberaterin. Auch wenn die Gastronomie bereits in der Pflicht ist, die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen, kann dies einen zusätzlichen Anreiz schaffen.
Was passiert bei Verstößen?
Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, drohen Bußgelder für die Betriebe. In vielen Thüringer Städten ist die Zuständigkeit für die Kontrollen jedoch noch nicht geklärt. Verschiedene Kommunen sehen derzeit eher eine Übergangsphase und beraten Gastronom:innen bei der Umsetzung. „Diese Beratung und Unterstützung ist lobenswert und wichtig, sollte aber nicht zu einer ewigen Übergangsphase führen“, so Hanke.
Weitere Fragen rund um die Themen Lebensmittel und Ernährung beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Telefon (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.