Produkte „made in Thüringen“: Der Name kann täuschen

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, bei Lebensmitteln genau auf die Herkunftsangabe der Rohstoffe zu achten.
Eine Frau steht vor dem Supermarktregal, hält eine Verpackung in der Hand und schaut sie sich an.
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Lebensmittel aus der Region sind bei Verbrauchern beliebt. Der Handel setzt auf diese Vorliebe und wirbt mit Botschaften wie „Regionale Vielfalt“ oder „Aus der Heimat für die Heimat“. Versprechen und Realität liegen dabei oft weit auseinander, denn der Begriff „Region“ ist gesetzlich nicht definiert. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, bei Lebensmitteln genau auf die Herkunftsangabe der Rohstoffe zu achten.

Ob „Mühlhäuser“, „Greußener“, „Köstritzer“ oder „Die Thüringer“: Werbeblätter sind voll mit Produkten, die Markennamen mit regionalem Bezug haben. Was aber jeweils mit dem Begriff „Region“ gemeint ist, liegt ganz im Ermessensspielraum von Händlern und Erzeugern. Die Erwartungen der Verbraucher bleiben dabei häufig auf der Strecke. Denn sie verbinden ihre Region meist mit ihrer unmittelbaren Lebensumgebung – etwa ihrem Wohnort, Landkreis, Bundesland oder mit bestimmten Naturräumen wie dem Thüringer Wald.  Sie entscheiden sich für regionale Lebensmittel, weil sie die Erzeuger vor Ort stärken wollen oder möchten, dass die Produkte klimaschonend und auf kurzen Transportwegen in den Handel gelangen.

Woher kommen „regionale“ Produkte?

Hersteller können Herkunftsangaben als eigenständige Marke wie beispielsweise „Die Thüringer“ oder „Mühlhäuser“ schützen lassen. Die regionale Herkunft der Rohstoffe oder die regionale Verarbeitung müssen dabei nicht garantiert sein.

„Beim Einkauf regionaler Lebensmittel ist es ratsam, immer genau zu fragen, wofür die Angabe ‚regional‘ steht und woher die Rohstoffe kommen“, sagt Marita Schmalz, Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Dies gilt auch für Hofläden oder auf Wochenmärkten. Der Blick auf zusätzliche Siegel kann helfen, Produkte mit Thüringer Herkunft zu erkennen.“

Verbraucher sollten beim Einkauf auf die „Geprüfte Qualität aus Thüringen“ oder „Geprüfte Qualität - Hergestellt in Thüringen“ achten. Bei beiden Siegeln ist festgelegt, wieviel Prozent der Rohstoffe aus Thüringen stammen müssen. Die Anteile und die Herkunft der verwendeten Rohstoffe werden ständig überprüft.

Bei verarbeiteten Produkten, die das Qualitätszeichen „Geprüfte Qualität aus Thüringen“ tragen, liegt der Anteil der Thüringer Ausgangsstoffe bei mindestens 90 Prozent, bei unverarbeiteten Produkten wie Kartoffeln oder Honig bei 100 Prozent. Im Unterschied dazu gibt es das Siegel „Geprüfte Qualität - Hergestellt in Thüringen“. Hier müssen nur 50,1 Prozent der Rohstoffe aus Thüringen stammen. Voraussetzung für beide Siegel ist, dass der Produktionsstandort in Thüringen liegt.

Orientierung bietet auch das Siegel „Regionalfenster“. Es verrät die regionale Herkunft der Zutaten und den Ort der Verarbeitung. Bei verarbeiteten Lebensmitteln erfahren Verbraucher, wie viel Prozent der Zutaten aus der Region stammen. Allerdings ist die Verwendung des Siegels freiwillig.

Auch die EU hat Siegel entwickelt, um die geschützte Herkunft bestimmter Produkte besser erkennbar zu machen. Das EU-Kennzeichen „geschützte Ursprungsbezeichnung“ (g.U.) gibt eindeutig Auskunft über die Herkunft eines Lebensmittels, beispielsweise beim „Altenburger Ziegenkäse“. Dagegen reicht es bei der „Geschützten geografischen Angabe“ (g.g.A.) aus, wenn nur ein Verarbeitungsschritt in Thüringen erfolgt. Woher etwa die Schweine für die Thüringer Bratwurst kommen, bleibt hier unklar.

Bei unverarbeiteten Lebensmitteln wie Kartoffeln oder Spargel sollte der Erzeuger mit seiner Adresse oder zumindest mit dem Ort genannt sein, wenn mit Thüringer Herkunft geworben wird.

Will man Eier von Thüringer Erzeugern kaufen, ist ein Blick auf den Eiercode mit der Angabe „x-DE-16 xxxx“ wichtig. Die Nummer 16 ist das Zeichen für Eier aus Thüringen. Der Verpacker, der auf der Verpackung ausgewiesen ist, kann jedoch aus einem anderen Bundesland stammen.

Herkunftsangaben sind nur für bestimmte Lebensmittel vorgeschrieben. Dazu zählen die meisten Obst- und Gemüsearten, Eier, Fisch und verpacktes unverarbeitetes Fleisch. Bei verarbeiteten Lebensmitteln gibt es keine gesetzlichen Vorgaben zur Angabe des Herkunftslandes.

Weitere Fragen zum Thema beantworten die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale jeden Dienstag von 9 bis 12 und von 13 bis 16 Uhr unter Telefon (0361) 555 14-27 oder nach einer E-Mail an ernaehrung@vzth.de. Viele nützliche Tipps finden Verbraucher auch online im Forum Lebensmittel und Ernährung.

 

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

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