Die Bezeichnung „Gin“ wird durch die Spirituosen-Verordnung geschützt. Demnach dürfen als Gin nur Spirituosen mit Wacholder und einem Mindestalkoholgehalt von 37,5 Volumenprozent bezeichnet werden. Alkoholfreie Gin-Alternativen dürfen weder „Gin“ genannt, noch mit Anspielungen auf Gin beworben werden.
Bei ihrer Stichprobe in Geschäften und Onlineshops fanden die Verbraucherschützer 13 alkoholfreie Gin-Alternativen. Wie der Marktcheck zeigte, hielten sich nicht alle Hersteller an die gesetzlichen Vorgaben zur Produktbezeichung laut Spirituosen-Verordnung. Bei zwei Getränken fand sich der Bezug zu Gin bereits im Produktnamen. Acht weitere verwendeten den Begriff bei der Erläuterung von Rezepturen oder Herstellungsverfahren und Verzehrsempfehlungen. Nur drei Produkte kamen ohne den Begriff „Gin“ auf dem Etikett aus.
Hinweis „alkoholfrei“ ist meist gut erkennbar
Dass es sich um ein alkoholfreies Produkt handelt, war bei allen untersuchten Produkten bereits auf der Vorderseite des Etiketts erkennbar. Eine Verwechslungsgefahr mit herkömmlichem Gin ist aus Sicht der Verbraucherzentrale Thüringen eher unwahrscheinlich. „Einige Hersteller können hier jedoch noch nachbessern“, sagt Luisa Klüpfel, Fachberaterin für Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Durch größere Schrift, eine auffälligere Platzierung oder deutlichere Kontraste können die Hinweise noch besser sichtbar werden.“
Trotz Konservierungsstoffen kürzere Haltbarkeit
Alkoholfreie Gin-Alternativen bestehen im Wesentlichen aus Wasser und Aromen. Die meisten Hersteller listeten diese als „Kräuter- und Gewürzdestillate und –Extrakte“ oder als „pflanzliche Destillate und Extrakte“ auf. Auf neun Produkten gibt es es genauere Angaben zu den Geschmacksnoten wie Zitrone, Lavendel, Salbei und natürlich Walcholderbeeren.
Bis auf ein Bio-Produkt enthielten alle Getränke Konservierungsstoffe und Säuerungsmittel. Diese übernehmen die konservierende Wirkung des fehlenden Alkohols. Dennoch sind die alkoholfreien Produkte bei Weitem nicht so lange haltbar. Die Angaben reichen von vier Wochen bis sechs Monate nach Öffnen der Flasche. Drei Produkte wurden mit Zucker gesüßt, ein Produkt enthielt Süßstoffe.
Gin-Genuss ohne Rausch und viele Kalorien
Der entscheidende Unterschied der untersuchten Produkte zu Gin ist natürlich der fehlende Alkohol. Gerade für Autofahrer, die mit Familie oder Bekannten anstoßen möchten, bieten die alkoholfreien Produkte eine willkommene Abwechslung. Anders als das alkoholhaltige Original punkten Gin-Alternativen auch mit einer wesentlich geringeren Kalorienzahl.
„Vergessen Sie jedoch nicht, dass die alkoholfreie Variante bevorzugt als Mischgetränk getrunken wird. Das kann die Kalorienzahl und auch den Zuckergehalt deutlich erhöhen“, gibt Luisa Klüpfel zu bedenken.
Der komplette Marktcheck der Verbraucherzentrale Thüringen ist hier zu finden.
Für Fragen zum Thema Alkoholkennzeichnung und alkoholfreier Genuss sowie bei weiteren Anliegen rund ums Thema Lebensmittel und Ernährung kontaktieren Sie die Fachberaterinnen der Verbraucherzentrale unter Tel. (0361) 555 14 27 oder per E-Mail an lebensmittel@vzth.de.