Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Black Week: Fake-Shops gehen verstärkt auf Kundenfang

Pressemitteilung vom
Wer Angebote vergleicht und nicht aus dem Bauch heraus zugreift, kann in der „Black Week“ tatsächlich sparen. Doch Vorsicht: Die Rabattschlacht sorgt auch dafür, dass unseriöse Anbieter ein leichteres Spiel haben. 5 Tipps für die Schnäppchenjagd bis zum „Black Friday“.
Jemand kauft am Laptop und Smartphone online etwas ein.
Off

Spätestens ab dem heutigen Montag wird überall getrommelt: die „Black Week“ hat begonnen. Die ursprünglich aus den USA stammende Schnäppchenjagd findet längst auch in deutschen Online-Shops und Fußgängerzonen statt. Bei Käufen im Netz ist in diesen Tagen besondere Vorsicht geboten: „Rund um ‚Black Friday‘ und ‚Cyber Monday‘ fallen vermehrt Fake-Shop-Angebote auf“, warnt Ralf Reichertz von der Verbraucherzentrale Thüringen. Auch die Verwechslungsgefahr von Fake-Shops mit seriösen Anbietern ist größer, wenn Händler überall mit satten Rabatten werben.

5 Tipps helfen beim Shopping zur Black Week im Internet

  1. Fake-Shops sicher umschiffen

    Zahlungen per Vorkasse in Online-Shops sollten lieber vermieden werden, besonders, wenn es sich nicht um die großen Händler, sondern einen unbekannten Anbieter handelt. Ist das Geld einmal überwiesen, ist es leider fast unmöglich, es von einem Fake-Shop zurückzubekommen. Ware kommt in so einem Fall nicht oder nur in schlechter Qualität an.

    Auch ein fehlendes Impressum, unseriös wirkende Kontaktdaten, falsch geschriebene Markennamen, ein holprig übersetztes Deutsch und unrealistisch hohe Rabatte deuten auf einen Fake-Shop hin. Wer sich unsicher ist, kann die URL des jeweiligen Shops mit dem Fake-Shop-Finder der Verbraucherzentralen überprüfen.
     
  2. Vorsicht bei Händler-Plattformen

    Wer über eine Plattform kauft, wie den Marketplace von Amazon, wie Ebay oder wie Etsy, sollte genau darauf achten, wer dort der Vertragspartner ist. Auch hier tummeln sich unter den seriösen Anbietern viele schwarze Schafe, die Verbraucher:innen nur zum Kauf animieren wollen.

    Hier gilt ebenfalls: Zahlen Sie vorzugsweise per Rechnung oder Lastschrift und lassen Sie sich nicht in einen gefährlichen Vorkasse-Kauf locken.
     
  3. Vergleich mit der UVP lässt Rabatte fantastisch erscheinen

    Online wie offline gilt: Viele der Sparpreise beruhen auf einem Vergleich mit unverbindlichen Preisempfehlungen der Hersteller (UVP). Tatsächlich kassiert jedoch kaum ein Händler die in vielen Branchen als Mondpreise in Verruf gekommenen UVP.
     
  4. Nicht unter Druck setzen lassen

    Immer kürzer werdende Balken, die angeblich kleiner werdende Lagerbestände anzeigen, sind ein beliebtes Marketing-Werkzeug von Online-Händlern. Doch meist lässt sich nicht erkennen, wie viele vorhandene Artikel hinter dem Balken stecken: Es können 10, aber genauso gut auch 1.000 sein. Auch ablaufende Uhren sollen Zeitdruck erzeugen.

    „Prüfen Sie die Angebote in Ruhe, vergleichen Sie mehrere Händler oder nutzen Sie Vergleichsportale – am besten mit verschiedenen Suchmaschinen und zu unterschiedlichen Tageszeiten“, rät Ralf Reichertz. Denn: „Die Preise können stark schwanken.“
     
  5. Widerrufsrecht kennen und nutzen

    Sollte sich ein vermeintliches Schnäppchen nach dem Kauf als doch nicht so günstig herausstellen, bleibt der Widerruf. Dieser ist bei einem Onlinekauf in der Regel ohne Angabe von Gründen bis zu 14 Tage nach Lieferung des Produkts gestattet. Allerdings kann es sein, dass dafür Rücksendekosten anfallen. Die jeweiligen Bedingungen eines Händlers sollten Sie vor dem Kauf prüfen. Im stationären Einzelhandel ist reduzierte Ware in der Regel vom Kulanzumtausch ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

BMUV-Logo

Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.