Über alte Fenster, Terrassen- und Balkontüren geht viel Wärme verloren. Neue Fenster verringern den Wärmeverlust um mehr als die Hälfte, sagt Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Die gesetzlichen Mindestanforderungen für neue Fenster sehen einen U-Wert von höchstens 1,3 vor. Bei alten Fenstern liegt dieser Wärmeverlustfaktor nicht selten bei 3,0 oder höher“, erklärt Ballod.
Noch strengere Regeln gelten, wenn Fördermittel des Bundes beantragt werden. Dann darf der U-Wert 0,95 nicht überschreiten. Der U-Wert gibt an, wie viel Wärme durch ein Außenbauteil verloren geht. Dabei gilt: Je kleiner dieser Wert ist, desto geringer ist der Verlust von Raumwärme und Heizenergie.
Wichtig ist dabei: Diese Zahlen beziehen sich auf den U-Wert des kompletten Bauteils, also von Glas und Rahmen zusammen. Dieser wird als Uw-Wert bezeichnet und muss von allen Herstellern angegeben werden. „Der Wert für die Verglasung allein ist fast immer niedriger als der des gesamten Fensters. Deshalb findet sich in manchen Reklamen der besser anmutende Ug-Wert, der sich aber nur auf das Glas bezieht. Entscheidend ist der Uw-Wert”, sagt Ballod.
Schutz vor Hitze, Lärm und Einbruch
Neben der Energieersparnis bieten moderne Fenster weitere Vorteile. Schallschutzverglasung kann bei Wohnräumen an verkehrsreichen Straßen für mehr Ruhe sorgen. Sicherheitsverglasung und einbruchhemmende Beschläge erhöhen außerdem den Schutz vor ungebetenen Gästen. „Fenster im Erdgeschoss oder ebenerdig an Balkonen, Terrassen und Anbauten sollten die Widerstandsklasse RC2 oder RC3 aufweisen”, empfiehlt die Verbraucherschützerin.
In ebenerdigen Räumen, in denen beispielsweise in Sommernächten eine natürliche Frischluftzufuhr gewünscht ist, bieten Fenster mit sogenannten Parallelabstellbeschlägen den notwendigen Einbruchschutz. Dies gilt sogar, wenn sie geöffnet sind. Ein möglichst außen angebrachter Sonnenschutz verhindert bei hohen Temperaturen, dass sich Räume stark aufheizen.
Haustür: Luftdichter Verschluss und keine Wärmebrücken
Wer sein Haus modernisiert und den Eingangsbereich umgestaltet, erneuert am besten auch die Hauseingangstür. Wichtig ist dabei laut Ramona Ballod: „Die Tür muss luftdicht schließen und Wärmebrücken sollten vermieden werden.”
Auch bei Haustüren ist der U-Wert wichtig. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Tür aus Holz, Kunststoff, Metall oder einem Verbundwerkstoff ist. Die gesetzlichen Mindestanforderungen sehen für Türen einen U-Wert von höchstens 1,8 vor. Wer Fördermittel des Bundes beantragt, darf den U-Wert von 1,30 nicht überschreiten.
Bei der Erneuerung der Hauseingangstür sollte darauf geachtet werden, dass Treppenpodeste oder Eingangsstufen thermisch von der Bodenplatte des Hauses getrennt sind. Sonst besteht die Gefahr, dass über durchgehende Betonplatten eine Wärmebrücke von innen nach außen entsteht. Generell gilt: Ein fachgerechter Einbau stellt bei Fenstern und Außentüren sicher, dass die Anschlussfugen zwischen Rahmen und Mauerwerk dicht sind.
Weitere Fragen zum baulichen Wärmeschutz beantworten die Energieberater:innen der Verbraucherzentrale Thüringen. Ein Termin für eine persönliche Beratung kann unter Tel. 0800 809 802 400 oder 0361 555140 (beide kostenfrei) vereinbart werden.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.