"Healy" in der Kritik: Immer mehr Beschwerden zu angeblichem Wundergerät

Pressemitteilung vom
Bei der Verbraucherzentrale Thüringen beschwerten sich in den vergangenen Tagen vermehrt Verbraucher:innen über das Produkt „Healy“. Das kleine Kästchen, das am Körper zu tragen ist, soll laut Anbieter auch bei chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Depressionen helfen. Die Wirksamkeit von „Healy“ ist aber nicht wissenschaftlich bewiesen.
Ein Gesundheitsgerät neben dem Wort Aufruf in einem Ausrufezeichen.
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Was „Healy“ verspricht, klingt verlockend. Seine Verkäufer:innen beschreiben das kleine Kästchen auf der Website und in sozialen Netzwerken als wäre es ein Wundergerät. Am Körper platziert, soll es über individualisierte „Frequenzen“ das Wohlbefinden und die Vitalität stärken. Ob beim Sport, im Beruf, bei der Hautpflege oder für das Haustier: „Healy“ hilft.

Unterstützend wirken soll das Medizinprodukt aber auch bei Krankheiten wie chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Depressionen. „Diese Aussage kann für Verbraucher:innen gefährlich werden“, warnt Ralph Walther, Vorstand der Verbraucherzentrale Thüringen.

„Besorgniserregend wird es, wenn aufgrund der Werbeaussage auf wichtige medizinische Untersuchungen verzichtet wird“, sagt Ralph Walther. Die Verbraucherzentralen halten die Werbung zum Produkt für irreführend, weil es keinen wissenschaftlichen Beweis für seine Wirksamkeit gibt.

Auch auf der Website des Herstellers finden sich Hinweise, dass die Wirksamkeit von „Healy“ nicht wissenschaftlich bewiesen ist und von der „Schulmedizin“ nicht anerkannt wird. Trotzdem verwenden Verbraucher:innen das Gerät möglicherweise bei schweren Erkrankungen in der Hoffnung, dadurch zu genesen.

„Bevor Verbraucher:innen ein Medizinprodukt kaufen, besonders ein so teures, sollten sie die Werbeversprechen rund um das Angebot gut hinterfragen“, rät Ralph Walther. Je nach Ausstattung kostet das Gerät bis zu knapp 4000 Euro.

Wer einen „Healy“ erst kürzlich via Internet erworben hat, kann sein Recht auf Widerruf nutzen. Das Widerrufsrecht gilt in der Regel 14 Tage nach Abschluss eines Vertrages oder nach dem Erhalt bestellter Ware. Auch nach Ende der Widerrufsfrist könnten Verbraucher:innen noch einen Anspruch auf ihr Geld haben. Hier kann eine individuelle Rechtsberatung helfen, beispielsweise bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter 0361 555 14 0.

Zum Anbieter gibt es bereits Recherchen von Sendungen wie „Panorama“ (NDR) oder „Quarks“ (ARD). Ein You-Tube-Video hat in den vergangenen Tagen dafür gesorgt, dass sich auch vermehrt Verbraucher:innen aus Thüringen an die Verbraucherzentrale Thüringen gewandt haben.

Hintergrund: Was ist ein Medizinprodukt?

Ein Medizinprodukt ist keine Arznei, hat aber einen medizinischen Zweck. Medizinprodukte wirken zumeist auf physikalischem Weg. Zu den Medizinprodukten zählen beispielsweise Implantate, Produkte zur Injektion, Katheter, Herzschrittmacher, Verbandstoffe, Sehhilfen, Röntgengeräte oder Kondome.

Um ein Medizinprodukt auf den Markt bringen zu können, müssen Vorgaben eingehalten werden. Der Anbieter muss die Herstellung dokumentieren, klinische Studien vor Markteinführung nachweisen und das Produkt während seiner Anwendung kontrollieren. Den gesetzlichen Rahmen bildet die EU-Verordnung 2017/745 über Medizinprodukte.

Ein staatliches Zulassungsverfahren wie bei Arzneimitteln existiert allerdings nicht.

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