Kontaktbörsen, Flirtportale, Singletreffs – bei den vielen Online-Angeboten im Internet scheint die neue Liebe nur einen Mausklick entfernt. Doch gerade hier kann ein versehentlicher Klick auf den Link in einer Social-Media-Werbung, SMS oder anderer Messenger-Dienste teure Folgen haben. „Plötzlich stecken Menschen in Verträgen mit Portalbetreibern, obwohl sie diese nie wissentlich kostenpflichtig abgeschlossen haben“, sagt Rebecca Bergmann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Kommt dann die dicke Rechnung, sollte sie keinesfalls ignoriert werden, so die Juristin: „Erhalten Sie eine Rechnung oder gar eine Mahnung von einem Inkassobüro, sollten Sie sich unbedingt dagegen wehren. Sonst kann es zu einem gerichtlichen Mahnbescheid oder sogar zu einem Vollstreckungsbescheid kommen.“ Betroffene sollten den Vertragsschluss bestreiten und ihn rein vorsorglich anfechten, widerrufen und kündigen. Dafür können sie den kostenlosen interaktiven Musterbrief der Verbraucherzentrale nutzen.
Grundsätzlich gilt: Bei der Partnersuche im Netz besser Vorsicht walten lassen. „Prüfen Sie immer, welche Kosten mit den unterschiedlichen Angeboten verbunden sind. Chatten Sie auf einer Kontaktbörse, seien Sie vorsichtig im Umgang mit persönlichen Daten und geben Sie nicht unbedacht Ihre Telefonnummer heraus“, rät Rebecca Bergmann.
Partnervermittlung: Teures Geschäft mit Fake-Profilen
Doch auch bei der Partnersuche in der realen Welt lauern Gefahren. Besonders perfide sind dabei die Kontaktanzeigen, mit denen dubiose Partnervermittlungen oder Freizeitclubs inserieren. Die Anzeigen locken mit einer „schlanken, zärtlichen Blondine“ oder dem „einsamen, gut situierten Sportsmann“. Wer dann beherzt zum Hörer greift und die dort angegebene Telefonnummer wählt, landet jedoch im Büro einer Vermittlungsagentur. Kurz darauf folgt ein Hausbesuch, bei dem das eigene Profil und Kriterien für die Partnersuche notiert werden. Am Ende des Gesprächs werden Singles durch die gewieften Agenturmitarbeiter zur Vertragsunterzeichnung überredet: Mittlere vierstellige Beträge für kaum mehr als eine Handvoll Kontaktvorschläge sind hier keine Seltenheit.
„Ich hatte bisher nicht einen Verbraucher in der Beratung, der die im Inserat beschriebene Person tatsächlich kennenlernen durfte“, sagt Rebecca Bergmann. Auch unter den teuren Vorschlägen sei kaum ein Kontakt, der zum besprochenen Profil der Partnersuche passt.
„Das Geschäft mit Partnervermittlung ist häufig pure Abzocke“, warnt die Juristin. „Wer überstürzt oder unbewusst einen solchen Vertrag abgeschlossen hat, sollte sich unbedingt Rat einholen.“
Online oder analog: Realer Kontakt ist entscheidend
Wer die Möglichkeit hat, sollte nicht bei Partnervermittlungen oder auf Datingportalen, sondern in der realen Welt aktiv werden. Vielleicht wartet der Traumpartner beim Single-Tanzkurs, bei einem Ehrenamt, im Sportverein oder bei einer anderen Aktivität. Im Glücksfall teilt man dann ein gemeinsames Hobby, das man auch als Paar weiter pflegen kann.
Wer den Weg über eine Kontaktanzeige gehen möchte, sollte sich bei der Partnersuche nur an den Anzeigen mit Chiffrenummer orientieren – oder selbst eine solche aufgeben. Denn Privatpersonen veröffentlichen ihre Telefonnummer in der Regel nicht.
War unter den Anzeigen oder unter den Profilen auf einem Datingportal ein Treffer und der erste Kontakt ist hergestellt, bietet sich zeitnah ein persönliches Treffen an. Beim Date an einem sicheren, öffentlichen Ort lässt sich herausfinden, ob die Person der eigenen Erwartung entspricht.
Die Verbraucherzentrale Thüringen berät bei Problemen mit überstürzt oder ungewollt abgeschlossenen Verträgen. Termine können unter www.vzth.de oder (0361) 555 14 0 vereinbart werden.