Mit ihrer Abmahnung nehmen sie die Unternehmen in die Pflicht, Kund:innen künftig transparent über mögliche Strompreiserhöhungen zu informieren.
Die Energieversorger hatten im Herbst 2022 ihre Kund:innen angeschrieben, um sie über eine Strompreiserhöhung in Kenntnis zu setzen. In den Mitteilungen wurden allerdings nicht die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt gegenüber gestellt.
„Dieses Vorgehen ist nach unserer Ansicht nicht rechtmäßig. Aus den Schreiben geht nicht hervor, auf welchen Faktoren und Bestandteilen des Entgeltes die Preiserhöhung beruht. Betroffene haben jedoch ein Recht darauf, dies zu erfahren“, erläutert Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Tatsächlich seien Energieversorger dazu verpflichtet, ihren Kund:innen etwaige Preisänderungen mindestens einen Monat vorher mitzuteilen. Dabei müssen die einzelnen Preisbestandteile in der alten und neuen Höhe gegenübergestellt werden.
„Dieser Pflicht kommen Mivolta und Stadtwerke Ilmenau nach unserer Auffassung nicht nach“, so der Jurist. „Für die Kundinnen und Kunden ist nicht ersichtlich, worauf die Preiserhöhung beruht. Eben dies muss jedoch einfach und verständlich nachvollziehbar sein. Dafür reicht es nicht aus, im Mitteilungsschreiben lediglich den geänderten Gesamtarbeitspreis und Grundpreis und den geänderten Abschlag anzugeben.“
Die Verbraucherzentrale fordert die Stromversorger zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Sollten diese nicht darauf eingehen, behalten sich die Verbraucherschützer in beiden Fällen den Klageweg vor.