Intransparenz bei Preiserhöhung: Stromversorger abgemahnt

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen mahnt die Energieversorger Mivolta GmbH und Stadtwerke Ilmenau GmbH ab. Grund sind nach Auffassung der Verbraucherschützer mangelhafte Angaben zur Preisgestaltung in deren Preiserhöhungsschreiben.
Strommasten, die von unten und im Gegenlicht fotografiert sind.
Off

Mit ihrer Abmahnung nehmen sie die Unternehmen in die Pflicht, Kund:innen künftig transparent über mögliche Strompreiserhöhungen zu informieren.

Die Energieversorger hatten im Herbst 2022 ihre Kund:innen angeschrieben, um sie über eine Strompreiserhöhung in Kenntnis zu setzen. In den Mitteilungen wurden allerdings nicht die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt gegenüber gestellt.

„Dieses Vorgehen ist nach unserer Ansicht nicht rechtmäßig. Aus den Schreiben geht nicht hervor, auf welchen Faktoren und Bestandteilen des Entgeltes die Preiserhöhung beruht. Betroffene haben jedoch ein Recht darauf, dies zu erfahren“, erläutert Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Tatsächlich seien Energieversorger dazu verpflichtet, ihren Kund:innen etwaige Preisänderungen mindestens einen Monat vorher mitzuteilen. Dabei müssen die einzelnen Preisbestandteile in der alten und neuen Höhe gegenübergestellt werden.

„Dieser Pflicht kommen Mivolta und Stadtwerke Ilmenau nach unserer Auffassung nicht nach“, so der Jurist. „Für die Kundinnen und Kunden ist nicht ersichtlich, worauf die Preiserhöhung beruht. Eben dies muss jedoch einfach und verständlich nachvollziehbar sein. Dafür reicht es nicht aus, im Mitteilungsschreiben lediglich den geänderten Gesamtarbeitspreis und Grundpreis und den geänderten Abschlag anzugeben.“

Die Verbraucherzentrale fordert die Stromversorger zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf. Sollten diese nicht darauf eingehen, behalten sich die Verbraucherschützer in beiden Fällen den Klageweg vor.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.