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Kündigung durch Kreissparkasse Nordhausen war rechtswidrig

Pressemitteilung vom
Für Hunderte betroffene Sparkassen-Kunden ist es ein positives Signal: Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands kam jetzt zu dem Schluss, dass die vorzeitige Kündigung ihrer Prämiensparverträge durch die Kreissparkasse Nordhausen nicht rechtmäßig war.
Sparkasse-Filiale.
Off

Dieser Schlichterspruch stärkt auch die Rechtsauffassung der Verbraucherzentrale. Sie hatte Sparkassen-Kund:innen wiederholt ermutigt, der Kündigung ihrer Verträge zu widersprechen.

Im Sommer 2022 hatte die Kreissparkasse Nordhausen Hunderte unbefristete variabel verzinste Prämiensparverträge gekündigt und sich dabei auf ein BGH-Urteil von 2019 berufen. Nach diesem sind Kündigungen von unbefristeten variabel verzinsten Sparverträgen zwar grundsätzlich zulässig, aber erst dann, wenn alle vereinbarten Prämien mindestens einmal gezahlt wurden. Die Verbraucherzentrale Thüringen hatte deshalb betroffenen Kund:innen geraten, dieser Kündigung zu widersprechen und sich an die Schlichtungsstelle zu wenden.

Die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes entschied jetzt in einem Fall, dass die Kreissparkasse Nordhausen den Prämiensparvertrag nicht wirksam kündigen konnte. Der Schlichter schlug vor, dass der Sparvertrag S-Vermögensplan der Antragstellerin fortgeführt wird. Seine Entscheidung begründet er damit, dass das BGH-Urteil zu Prämiensparverträgen auch auf diese Sparverträge anwendbar ist. Deshalb durfte die Kreissparkasse Nordhausen die Verträge nicht vor Zahlung der letzten Prämie kündigen.

Schlichtungsspruch als wichtiges Signal an Sparer

„Der Schlichtungsspruch bestärkt alle betroffenen Sparkassen-Kunden darin, die Kündigung ihrer Prämiensparverträge nicht einfach hinzunehmen“, sagt Andreas Behn, Referatsleiter Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Verbraucher, deren Widerspruch durch die Sparkasse abgelehnt wurde, sollten sich ebenfalls an die Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes wenden.“ Den Kontakt finden sie im Antwortschreiben der Sparkasse oder unter: www.dsgv.de/schlichtungsstelle.

Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert die Kreissparkasse Nordhausen auf, den Schlichterspruch anzunehmen und die Kündigung der Sparverträge S-Vermögensplan zurückzunehmen.

Bei weiteren Fragen zum Thema können sich Verbraucher:innen direkt an Matthias Rolle, Fachberater für Finanzdienstleistungen in Nordhausen und Mühlhausen, wenden. Eine Terminvereinbarung ist unter Tel. (03631) 982219 möglich.

Weitere Informationen online

Zur Kündigung von Alt-Verträgen informiert der Artikel „Sparvertrag gekündigt: Was jetzt wichtig ist“. Hier finden Betroffene auch einen Musterbrief, um der Kündigung ihrer Prämiensparverträge zu widersprechen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
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