„Nach drei vollen Kalenderjahren ab wirksamer Kündigung des Sparvertrages kann sich das Kreditinstitut auf Verjährung der Zinsansprüche berufen und so möglichen Nachzahlungen entgehen. Betroffene laufen also Gefahr, ihren Anspruch auf eine Zinsnachzahlung zu verlieren“, sagt Andreas Behn, Referent für Finanzen und Versicherungen bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
So lässt sich die Verjährung aufhalten
„Sparende, denen die Verjährung droht, sollten jetzt aktiv werden“, so Behn. „Dazu können sie sich an die unabhängige Schlichtungsstelle des Deutschen Sparkassen- und Giroverbands wenden.“ Die Schlichtung ist kostenfrei.
Eine weitere Möglichkeit für Verbraucher:innen sei es, die Wartburg-Sparkasse schriftlich aufzufordern, sich nicht auf die Verjährung ihrer Zinsansprüche zu berufen. Können Betroffene ein solches Schreiben nachweisen, gewinnen sie Zeit, bis die offenen Rechtsfragen geklärt sind.
Als dritte Möglichkeit bleibt noch der Klageweg. Wer über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, kann per Gericht eine rechtskräftige Entscheidung zu seinem persönlichen Fall erwirken.
Verbraucherzentrale Thüringen unterstützt
Wer unsicher ist, welcher Weg im Zweifelsfall der richtige ist, kann sich an die Finanzexpert:innen der Verbraucherzentrale Thüringen wenden. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter Tel. 0361 555 14 0.
Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet zum Thema Zinsnachberechnung auch eine E-Mail-Beratung an.