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So erreichen Sie die Verbraucherzentrale über den Jahreswechsel

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen wünscht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2024! Wir sind ab 2. Januar wieder für Sie da.
Blick vom Petersberg in Erfurt auf Dom und St. Severi mit Weihnachtsmarkt.

Blick vom Petersberg in Erfurt auf Dom und Severikirche mit Weihnachtsmarkt.

Off

Zwischen Weihnachten und Silvester bleiben unsere Beratungsstellen geschlossen. Ab 2. Januar 2024 sind wir wieder persönlich für Ihre Anliegen rund um die Themen Vertragsrecht, Geldanlagen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung da.

So erreichen Sie uns in der Zeit zwischen den Jahren:

Telefonisch

Am 27. und 28. Dezember erreichen Sie uns von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr telefonisch unter (0361) 555 14 0. Hier können Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch im neuen Jahr vereinbaren. Gern können Sie  auch hier eigenständig einen Termin für eine telefonische Beratung buchen.

Per E-Mail

Nutzen Sie unsere E-Mail-Beratung und stellen Sie Ihre Anfrage hier

unter www.vzth.de

Auf unserer Webseite finden Sie eine Vielzahl hilfreicher Texte zu (fast) allen Themen aus dem Verbraucheralltag. Stöbern Sie einfach mal oder nutzen Sie gezielt die Suchfunktion für Ihr persönliches Anliegen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Foto von einer Hand, die eine Fernbedienung hält und auf einen Fernsehbildschirm richtet, auf dem ein Fußballspiel läuft

ARD und ZDF nur noch in HDTV empfangbar - Das können Sie jetzt tun

Ab 2025 wird die Ausstrahlung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität eingestellt. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und informieren, was Sie tun müssen, damit Ihr Fernsehbildschirm 2025 nicht schwarz wird.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Sammelklage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz und hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage beim Bundesamt für Justiz (BfJ) anmelden. Und im Erfolgsfall von der Klage profitieren.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.