So erreichen Sie die Verbraucherzentrale über den Jahreswechsel

Pressemitteilung vom
Die Verbraucherzentrale Thüringen wünscht allen Verbraucherinnen und Verbrauchern frohe Weihnachten und ein gesundes Jahr 2024! Wir sind ab 2. Januar wieder für Sie da.
Blick vom Petersberg in Erfurt auf Dom und St. Severi mit Weihnachtsmarkt.

Blick vom Petersberg in Erfurt auf Dom und Severikirche mit Weihnachtsmarkt.

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Zwischen Weihnachten und Silvester bleiben unsere Beratungsstellen geschlossen. Ab 2. Januar 2024 sind wir wieder persönlich für Ihre Anliegen rund um die Themen Vertragsrecht, Geldanlagen, Energie sowie Lebensmittel und Ernährung da.

So erreichen Sie uns in der Zeit zwischen den Jahren:

Telefonisch

Am 27. und 28. Dezember erreichen Sie uns von 9 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr telefonisch unter (0361) 555 14 0. Hier können Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch im neuen Jahr vereinbaren. Gern können Sie  auch hier eigenständig einen Termin für eine telefonische Beratung buchen.

Per E-Mail

Nutzen Sie unsere E-Mail-Beratung und stellen Sie Ihre Anfrage hier

unter www.vzth.de

Auf unserer Webseite finden Sie eine Vielzahl hilfreicher Texte zu (fast) allen Themen aus dem Verbraucheralltag. Stöbern Sie einfach mal oder nutzen Sie gezielt die Suchfunktion für Ihr persönliches Anliegen.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.