Sparkasse Jena-Saale-Holzland will Prämiensparer aus Verträgen drängen

Pressemitteilung vom
Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland überrascht zum Jahresende ihre Kunden mit einer besonderen Nachricht: Wer einen lukrativen Prämiensparvertrag besitzt, soll diesen beenden und – über kurz oder lang – statt der Prämien nur noch den aktuellen Zinssatz für Spareinlagen erhalten.
Sparkasse-Filiale.

Prämiensparverträge sind lukrativ für die Sparenden, aber teuer für die Banken. Deshalb versuchen einige Thüringer Kreditinstitute, diese Verträge vorzeitig loszuwerden. Entsprechende Schreiben hat nun die Sparkasse Jena-Saale-Holzland verschickt. Die Verbraucherzentrale Thüringen sagt: Die Verträge müssen grundsätzlich fortgeführt werden.

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Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland überrascht zum Jahresende ihre Kunden mit einer besonderen Nachricht: Wer einen lukrativen Prämiensparvertrag besitzt, soll diesen beenden und – über kurz oder lang – statt der Prämien nur noch den aktuellen Zinssatz für Spareinlagen erhalten. Der dürfte nicht sonderlich hoch sein. Die Sparkasse sehe sich wegen rechtlich noch nicht abschließend geklärter Fragen zur Zinsanpassung außerstande, den Vertrag mit den bestehenden Konditionen weiterzuführen, schreibt sie.

Die Sparkasse Jena-Saale-Holzland gehört damit zu einer wachsenden Gruppe von Thüringer Kreditinstituten, die versucht, für sie teure Sparverträge loszuwerden. Die Verbraucher besparen diese Verträge oft schon sehr lange. Neben der Verzinsung erhalten sie eine jährliche Prämie. Die Prämienstaffel steigt an – abhängig von der Vertragslaufzeit oder der erreichten Jahressparleistung.

Dritte Option nutzen und nichts tun

Ihren Kunden bietet die Sparkasse Jena-Saale-Holzland zwei Optionen für den Ausstieg an. Beide Optionen führen dazu, dass die Sparer die attraktive Prämie verlieren, der Sparvertrag in der bisherigen Form endet und die Einlage früher oder später nur noch auf regulärem Niveau verzinst wird. Option eins lockt mit einer befristeten Zwei-Prozent-Verzinsung, Option zwei mit einer Sonderprämie. Das Antwortformular mit der entsprechend angekreuzten Option solle bis zum Tag vor Heiligabend zurückgesendet werden, heißt es in den Schreiben der Sparkasse.

„Es gibt aber noch eine dritte Option für die Sparer, die die Sparkasse nicht nennt“, sagt Andreas Behn von der Verbraucherzentrale Thüringen. „Nichts tun!“ Dann besteht der attraktive Prämiensparvertrag einfach unverändert weiter. Wer sich für Option drei entscheidet, muss jedoch gewappnet sein: Die Sparkasse könnte im nächsten Schritt versuchen, den Prämiensparvertrag zu kündigen.

Was passiert nach dem 23. Dezember?

Ob Rechtsunsicherheit aufgrund möglicher Zinsanpassungen, das angebliche Erreichen des Sparzieles oder der Wegfall der Geschäftsgrundlage – die Argumente der Sparkassen, um sich ihrer Prämiensparverträge zu entledigen, variieren. Grundsätzlich aber gilt aus Sicht der Verbraucherzentralen: Kündigungen von langfristigen Sparverträgen sind unwirksam, solange nicht alle vertraglich vereinbarten Prämien ausgezahlt wurden. Sprich: Solange die höchste Stufe der Prämienstaffel nicht erreicht ist.

Der BGH hat das für Verträge mit einer Prämie, die Jahr um Jahr ansteigt, bestätigt. Die Verträge der Sparkasse Jena-Saale-Holzland haben eine Prämienstaffel, die sich an der Jahressparleistung orientiert. Bei der Kündigung von vergleichbaren Verträgen durch die Sparkasse Altenburger Land kam auch die Schlichtungsstelle der Sparkassen zu dem Ergebnis, dass diese Kündigungen unwirksam waren. Um für solche Verträge Rechtssicherheit zu erlangen, prüft die Verbraucherzentrale Thüringen eine Musterfeststellungsklage.

Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert die Sparkasse Jena-Saale-Holzland auf, diese Verträge unverändert fortzuführen und klarzustellen, was nach dem 23. Dezember geschieht, wenn Kunden keiner der beiden Optionen zustimmen und auf die Weiterführung ihres Vertrags bestehen.

Ausstieg gut prüfen und Zinsen nachberechnen

Wer einen solchen Vertrag hat, sollte sich die beiden Ausstiegs-Optionen gut durchrechnen. Gerade, wenn die höchste Prämienstaffel nahezu erreicht ist, kann sich der Ausstieg auch lohnen. Tut es das nicht, sollten sich die Kunden die Vertragsumstellung wirklich gut überlegen.  

Nicht vergessen: Die Möglichkeit, Zinsen nach den vom BGH genannten Kriterien nachberechnen zu lassen, sollten die Sparer jetzt wahrnehmen. Sparkassen haben in zahlreichen Fällen über Jahre hinweg zu wenig Zinsen ausbezahlt.

Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet dazu eine Online-Beratung an

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