„Was auf den ersten Blick wie ein Tarifwechsel beim eigenen Anbieter aussieht, kann mit geleisteter Unterschrift schnell zum Anbieterwechsel zu 1N Telecom werden“, sagt Rebecca Bergmann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. Senden Betroffene die Formulare unterschrieben zurück, wird ihr alter DSL-Anschluss bei der Telekom gekündigt und ein völlig neuer Tarif bei einem anderen Unternehmen abgeschlossen.
„Wir vermuten, dass es Methode hat, dass vermehrt Telekom-Kunden angeschrieben werden“, so Rebecca Bergmann. „Viele erkennen nicht, dass es sich bei 1N Telecom um einen anderen Anbieter handelt. Zumal die Werbeschreiben persönliche Daten wie Adresse oder Telefonnummer enthalten.“
Werbepost erhalten – Das können Betroffene tun
- Wer davon ausgegangen ist, von seinem eigenen Anbieter angeschrieben worden zu sein und den Vertrag eingegangen ist, hat 14 Tage Zeit, diesen zu widerrufen. Dazu kann die Widerrufserklärung in den Unterlagen genutzt werden. Der Widerruf sollte durch ein Einwurf-Einschreiben dokumentiert werden.
- Der Widerruf macht jedoch den Auftrag zur Rufnummer-Mitnahme zum neuen Anbieter nicht rückgängig. Dazu müssen sich Betroffene an ihren alten Anbieter wenden – allerdings nur, wenn zuvor wirksam widerrufen wurde.
- Wer nicht nachvollziehen kann, wie 1N Telecom an die persönlichen Daten gelangen konnte, kann dies beim Unternehmen erfragen – und eine Datenverwendung für Werbezwecke sperren lassen. Dazu können sie die kostenfreien Musterbriefe unter www.vzth.de nutzen:
Musterbrief: Auskunft und Kopie der personenbezogenen Daten
Musterbrief: Sperrung personenbezogener Daten gegenüber Werbetreibenden
Wer unsicher ist, ob er ungewollt einen Vertrag mit 1N Telecom abgeschlossen hat, kann sich in einer der zwölf Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Thüringen beraten lassen. Ein Termin für ein Beratungsgespräch kann unter Tel. 0361 555 14 0 vereinbart werden.