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Verbraucherzentrale auf der Messe Reisen und Caravan

Pressemitteilung vom
Nützliche Tipps zum Thema Reisemängel, Flugärger und Co. gerade in Corona-Zeiten hält die Verbraucherzentrale auf der Messe Reisen & Caravan in Erfurt bereit. An allen vier Messetagen vom 28. Oktober bis 31. Oktober gibt es außerdem kostenfreie Vorträge zum Thema Reiserecht.
Zuhörer sitzen während eines Vortrages auf Stühlen.
Off

An ihrem Stand in Halle 3 der Messe Reisen & Caravan erläutern die Juristen der Verbraucherzentrale vom 28. bis 31. Oktober jeweils von 10 bis 18 Uhr, welche Rechte Urlauber haben. Hier erfahren Messebesucher beispielsweise, ob eine Reisewarnung gleichbedeutend ist mit einem Reiseverbot und was bei einer Hotelstornierung gilt.

Zusätzlich bietet die Verbraucherzentrale an allen vier Messetagen Vorträge zum Thema Flugverspätungen und Reisemängel an. Diese finden im Vortragsforum in Halle 3 statt. Die Vorträge sind im Eintritt inkludiert.

Vortrag 1: Reisemängel nicht hinnehmen

Pool gesperrt, Baulärm unterm Balkon: Anhand praktischer Beispiele und Gerichtsurteile werden typische und auch skurrile Reisemängel vorgestellt sowie die Rechtslage erläutert. Welche Einschränkungen am Reiseziel muss ich hinnehmen und welche nicht? Was gilt bei Einschränkungen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie?

Samstag, 29. Oktober, 16.30 Uhr
Montag, 31. Oktober, 11.30 Uhr

Vortrag 2: Was tun bei Flugverspätungen?

Ein Streik, ein verzögerter Start oder ein neuer Abflughafen: Für einen holprigen Start in den Urlaub kann es viele Gründe geben. In diesem Vortrag wird erläutert, was Urlauber bei Flugverspätungen oder Flugausfällen tun können und wie sie Flugärger vorbeugen.

Freitag, 28. Oktober, 13 Uhr
Sonntag, 30. Oktober, 11 Uhr

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Fernbedienung wird auf Fernseher gerichtet

Klage wegen service-rundfunkbeitrag.de gegen SSS-Software Special Service GmbH

Die SSS-Software Special Service GmbH macht auf service-rundfunkbeitrag.de nicht ausreichend kenntlich, dass sie Geld für eigentlich kostenlosen Service verlangt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband klagt vor dem OLG Koblenz auf Unterlassung und hat eine Sammelklage eingereicht.
Grafische Darstellung einer Frau, die ungeduldig auf ihre Armbanduhr schaut. Rechts daneben befindet sich das Logo von Cleverbuy, darunter eine Grafik von einem Smartphone, von der ein roter Pfeil auf einen Stapel Euroscheine führt. Rechts daneben befindet sich ein großes, rotes Ausrufezeichen, in dem "Warnung" steht.

Warnung vor Cleverbuy: Auszahlung lässt auf sich warten

"Clever Technik kaufen und verkaufen" heißt es auf der Website der Ankaufplattform Cleverbuy. Gar nicht clever ist die oft lange Zeit, die verstreicht, bis Nutzer:innen ihr Geld für Smartphone und Co. ausgezahlt bekommen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) warnt daher vor dem Anbieter.
Besorgt dreinblickender Mann, der auf seine Kreditkarte schaut, während er mit seinem Mobiltelefon spricht.

Der vzbv stellt fest: Banken tun nicht genug gegen Kontobetrug

Opfer von Kontobetrug bleiben in vielen Fällen auf dem Schaden sitzen, denn: Banken werfen ihnen grobe Fahrlässigkeit vor. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) müssten Banken jedoch mehr tun, um Verbraucher:innen zu schützen.