Wettbewerb: Ideen für junge Menschen auf dem Land gesucht

Pressemitteilung vom
Beim „Landgemacht“-Wettbewerb der Verbraucherzentralen sind Ideen für Verbraucherschutz für junge Menschen im ländlichen Raum gefragt. Einsendeschluss ist der 31. März 2024.
Ritter des Wettbewerbs Landgemacht
Off

Ob Fake-Shop, Fair Fashion oder die Kostenfalle Smartphone: Der Verbraucheralltag wirft für junge Menschen viele Fragen auf. Damit aus ihnen bewusste, selbstbestimmte Konsument:innen werden, braucht es Informations-Angebote, die auf sie zugeschnitten sind. Aber wie sollten die aussehen? Mit dem „Landgemacht“-Wettbewerb suchen die Verbraucherzentralen nach den besten Vorschlägen.

Junge Menschen werden oft gezielt von Werbung angesprochen und beeinflusst. Damit sie bewusste Kaufentscheidungen treffen können, benötigen sie passende und unabhängige Informationen. Doch gerade die sind auf dem Land manchmal schwierig zu bekommen. Welche Angebote braucht es? Wie lassen sich Verbraucherthemen rund um Digitales, nachhaltigen Konsum und Finanzen am besten an junge Menschen in ländlichen Regionen vermitteln? Das möchten wir in unserem Ideenwettbewerb von denen wissen, die es betrifft: den jungen Leuten selbst.

Mitmachen können junge Menschen zwischen 12 und 27 Jahren, die Mitglied in einem Verein oder Verband sind. Bis zum 31. März 2024 können Ideen von Einzelpersonen oder im Team eingereicht werden. Die Ideen müssen passend für ländliche Regionen sein. Eine Jury wählt die besten Ideen aus, welche im Anschluss auch umgesetzt werden. Für die Vereine winkt ein Preisgeld von bis zu 1.500 Euro. Die Gewinner erwartet außerdem eine Fahrt nach Berlin zur Preisverleihung inklusive Rahmenprogramm.

Hier geht’s zum Wettbewerb.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Eine Frau blickt auf eine digitale Anzeige.

Ihre Daten bei Facebook und Instagram für KI: So widersprechen Sie

Meta hatte kürzlich angekündigt, "KI bei Meta" zu entwickeln. Als Trainingsmaterial für diese KI-Tools sollen auch Nutzerinhalte dienen, also das, was Sie auf den Plattformen posten. Möchten Sie das nicht, können Sie widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW hat Meta deshalb abgemahnt.
Eine Frau steht vor einem geöffneten Paket mit Produkten und verweigert die Sendung

Vorsicht bei untergeschobenen Verträgen von Pflegehilfsmittelboxen

Verbraucher:innen berichten, dass ihnen telefonisch Verträge für sogenannte kostenlose Pflegehilfsmittelboxen angeboten wurden. Die Kosten übernimmt die Pflegekasse aber nur, wenn sie einen anerkannten Pflegegrad haben. Lehnt die Pflegekasse ab, können Verbraucher:innen auf den Kosten sitzenbleiben.

Lunch & Learn

In ihrem digitalen Vortragsformat „Lunch & Learn“ vermittelt die Verbraucherzentrale Bayern die wichtigsten Infos in der Mittagspause.