„Die Masche, dass Verbraucherinnen und Verbraucher von Vertretern mit dem Kauf teurer Nachdrucke um Tausende Euro gebracht werden, beobachten wir seit Jahren“, sagt Rebecca Bergmann, Juristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „Meist sind es betagte Menschen, die zum Ziel windiger Verkäufer werden“, weiß Bergmann.
Wie jüngst im Fall einer 84-jährigen Verbraucherin. Ein Vertreter hatte sie bei einem Besuch daheim zum Erwerb eines Faksimiles namens „Demonical Consideration“ (deutsch „Dämonische Betrachtung“) im Wert von 28.000 Euro gedrängt. Im Laufe des Verkaufsgespräches hatte die Frau diverse Unterschriften geleistet. Das gesetzlich vorgeschriebene Musterwiderrufsformular war ihr jedoch nicht ausgehändigt worden. Rebecca Bergmann riet ihr daher zum Widerruf des Kaufvertrages wegen unvollständiger Widerrufsbelehrung. Außerdem bestärkte sie sie darin, den Vertrag wegen Wuchers anzufechten. Ausgang ungewiss.
12.000 Euro für Registrierung in Verkaufs-Datenbank
In Zeiten fortschreitender Digitalisierung und des Wertverlusts gedruckter Bücher schlagen dubiose Faksimile-Händler jetzt offenbar neue Geschäftswege ein. „Wir beobachten aktuell, wie sich sogenannte Vermittler entweder am Telefon oder persönlich an die Besitzer wertvoller Bücher und Lexika wenden“, erklärt Rebecca Bergmann. Das Ziel der Geschäftemacher auch hier: die Geldbörse der Bücherfreunde. Sie bieten an, beim Weiterverkauf der angeblich wertvollen Bücher behilflich zu sein. Dazu verlangen sie eine Servicegebühr in fünfstelliger Höhe für die Vermittlung und Registrierung der Druckwerke in einer Verkaufsdatenbank.
Können Verbraucher:innen diese Summe nicht aufbringen, überreden die Vermittler sie zur Aufnahme hoher Kredite – und drängen sie auch gleich dazu, diese noch an Ort und Stelle abzuschließen. „Dieses Vorgehen beobachten wir sowohl beim An- als auch beim Verkauf der Bücher“, betont Rebecca Bergmann.
„Bücher und Faksimiles sind als Wertanlage nicht zu empfehlen – das sollten Verbraucher sowohl beim Kauf als auch beim Weiterverkauf bedenken“, rät Rebecca Bergmann. Sie können nur ganz selten zu dem Preis weiterverkauft werden, zu dem sie erworben wurden. „Wirklich wertvolle Faksimiles werden nicht an der Haustür verkauft“, so die Juristin.
Das sollten Verbraucher:innen beachten
- Grundsätzlich ist bei Geschäften an der Haustür immer Vorsicht geboten. Wer außerhalb von Geschäftsräumen zum Kauf überredet wurde und das bereut, kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist läuft erst ab Erhalt der Ware.
- Wurde nicht oder nur unvollständig über das Widerrufsrecht belehrt, kann der Vertrag auch noch nach Ablauf der 14 Tage widerrufen werden – spätestens aber zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss.
- Verbraucher:innen, die einmal an der Haustüre einen Kauf über teure Faksimile oder Lexika abgeschlossen haben, müssen mit weiteren Vertreterbesuchen rechnen. Denn die dubiosen Vermittler sind untereinander offenbar gut über ihr Klientel informiert. „Lassen Sie diese Menschen erst gar nicht in Ihr Haus“, rät die Juristin.
Zu Fragen und Problemen rund um das Thema Faksimiles berät die Verbraucherzentrale Thüringen. Einen Termin erhalten Ratsuchende unter der zentralen Servicenummer (0361) 555 14 0. Unter www.vzth.de/telefonberatung-th können sie sich außerdem einen Termin für eine telefonische Beratung per Rückruf reservieren.