„Erfreuliche Nachrichten: Preissenkung!“ So steht es in großen Lettern über einem Schreiben, das eine Verbraucherin aus dem Eichsfeld von ihrem Stromversorger erhalten hat. Für die „Umstellung auf günstigere Energiepreise“ – so der Anbieter – müsse sie nur noch ein beigefügtes Formular unterschreiben und zurückschicken.
„Erst bei genauerem Hinsehen wird klar: Es handelt sich nicht um eine Preissenkung des bisherigen Tarifs, sondern die Kundin soll einen neuen Vertrag unterschreiben“, sagt Claudia Kreft, Energiejuristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Gespart wird nur ein einziger Cent
Der neue Tarif ist lediglich einen Cent günstiger als der alte, aber der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. „Besonders dreist finde ich, dass der Anbieter auch noch mit einer Preisgarantie wirbt, die aber nur für drei Monate gilt, und das bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten“, so Claudia Kreft.
Die Juristin rät, Briefe von Strom- und Gasanbietern immer aufmerksam zu lesen – erst recht, wenn eine Antwort mit Unterschrift verlangt wird. „Da sollten Sie immer hellhörig werden. Preisänderungen müssen Sie nicht bestätigen, sie werden automatisch wirksam. Es gibt also keinen Grund, etwas zu unterschreiben.“
Ändert ein Strom- oder Gasanbieter tatsächlich seine Preise oder andere Vertragsbestandteile, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht, worauf der Anbieter hinweisen muss.
„Es lohnt sich also, genau hinzuschauen. So haben Sie die Chance, einen möglicherweise teuren Vertrag zu kündigen und sich einen günstigeren Tarif zu suchen. Wenn Sie unsicher sind, was Sie tun können, erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale eine anbieterneutrale Beratung“, so Claudia Kreft.
Für Kurzberatungen zu Energieverträgen hat die Verbraucherzentrale Thüringen eine kostenfreie Telefonhotline eingerichtet. Die Juristinnen sind jeden Dienstag von 13 bis 15 Uhr und jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr unter Tel. 0361 5551478 zu erreichen.