Wir suchen neue Kolleg:innen für unsere Rechtsberatung in Suhl. Alle Details finden Sie hier.

Neue Anbieter-Masche: Zweijahresvertrag statt Preissenkung

Pressemitteilung vom
Mit einer vermeintlichen Preissenkung versucht ein Berliner Stromanbieter, seine Kund:innen zur Unterschrift eines neuen Vertrages zu bewegen. Die Ersparnis ist minimal, doch Verbraucher:innen binden sich erneut für zwei Jahre. Die Verbraucherzentrale Thüringen rät, Anbieterpost genau zu lesen.
Ein Mann liest mit einer Lupe Vertragsunterlagen.
Off

„Erfreuliche Nachrichten: Preissenkung!“ So steht es in großen Lettern über einem Schreiben, das eine Verbraucherin aus dem Eichsfeld von ihrem Stromversorger erhalten hat. Für die „Umstellung auf günstigere Energiepreise“ – so der Anbieter – müsse sie nur noch ein beigefügtes Formular unterschreiben und zurückschicken.

„Erst bei genauerem Hinsehen wird klar: Es handelt sich nicht um eine Preissenkung des bisherigen Tarifs, sondern die Kundin soll einen neuen Vertrag unterschreiben“, sagt Claudia Kreft, Energiejuristin bei der Verbraucherzentrale Thüringen.

Gespart wird nur ein einziger Cent

Der neue Tarif ist lediglich einen Cent günstiger als der alte, aber der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwei Jahren. „Besonders dreist finde ich, dass der Anbieter auch noch mit einer Preisgarantie wirbt, die aber nur für drei Monate gilt, und das bei einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten“, so Claudia Kreft.

Die Juristin rät, Briefe von Strom- und Gasanbietern immer aufmerksam zu lesen – erst recht, wenn eine Antwort mit Unterschrift verlangt wird. „Da sollten Sie immer hellhörig werden. Preisänderungen müssen Sie nicht bestätigen, sie werden automatisch wirksam. Es gibt also keinen Grund, etwas zu unterschreiben.“

Ändert ein Strom- oder Gasanbieter tatsächlich seine Preise oder andere Vertragsbestandteile, haben Verbraucher:innen ein Sonderkündigungsrecht, worauf der Anbieter hinweisen muss.

„Es lohnt sich also, genau hinzuschauen. So haben Sie die Chance, einen möglicherweise teuren Vertrag zu kündigen und sich einen günstigeren Tarif zu suchen. Wenn Sie unsicher sind, was Sie tun können, erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale eine anbieterneutrale Beratung“, so Claudia Kreft.  

Für Kurzberatungen zu Energieverträgen hat die Verbraucherzentrale Thüringen eine kostenfreie Telefonhotline eingerichtet. Die Juristinnen sind jeden Dienstag von 13 bis 15 Uhr und jeden Donnerstag von 9 bis 12 Uhr unter Tel. 0361 5551478 zu erreichen.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.
Schmuckbild

DefShop GmbH: Rückerstattung lässt auf sich warten

Bei den Verbraucherzentralen häufen sich zurzeit Beschwerden von Verbraucher:innen über den Onlineshop DefShop: Seit Wochen warten sie auf ihr Geld von retournierten Waren.
Streikende Menschen in Gewerkschaftsjacken und mit Fahnen

Streik bei der Bahn, im ÖPNV, am Flughafen: Das sind Ihre Rechte

Am 10. März wurde an Flughäfen und im ÖPNV in Deutschland gestreikt. Die Warnstreiks bei Bussen, U- und Straßenbahnen dauert in vielen Orten mehrere Tage. Welche Rechte Betroffene haben, wenn der Zug oder Flug ausfällt, fassen die Verbraucherzentralen hier zusammen.
Lebensversicherung

Lebensversicherer FWU ist insolvent – was das für Sie bedeutet

Die FWU-Holdinggesellschaft ist insolvent. Mit ihr betroffen ist das luxemburgische Tochterunternehmen FWU Life Insurance Lux S.A.. Was Sie als Versicherungsnehmer:in jetzt wissen müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.