Zahlreiche Verbraucher:innen haben in den vergangenen Monaten Post vom Unternehmen 1N Telecom bekommen. Der Inhalt: ein Angebot für einen Telefonvertrag. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des angebotenen Vertrages liegen dem Schreiben jedoch nicht bei. Das Unternehmen verweist hier lediglich auf seine Internetseite, wo die AGB zu finden seien.
„Laut Gesetz muss sich der Vertragspartner in zumutbarer Weise Kenntnis von den Vertragsbedingungen verschaffen können. Das ist nicht der Fall, wenn ich die AGB erst im Internet suchen muss, obwohl ich ja per Brief angeschrieben wurde“, sagt Dirk Weinsheimer, Referatsleiter Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen.
Intransparente Vertragsklauseln
In einer weiteren Klausel wird nach Ansicht der Verbraucherzentrale die Beweislast für die Informationspflichten der 1N Telecom zum Nachteil der Verbraucher:innen umgekehrt. Zudem sollen die Verbraucher:innen mit ihrer Unterschrift bestätigen, dass sie ihren „bisherigen Vertrag bei der Telekom“ kündigen und sie die Mitnahme ihrer Rufnummer beantragen.
„Diese Klausel ist intransparent. Es ist nicht klar, ob 1N Telecom selbst die Kündigung an jemanden weiterleiten will und wenn ja, an wen und innerhalb welcher Frist. Ein bestehender Vertrag bei einem anderen Unternehmen wird einfach vorausgesetzt, der Vertragspartner aber nicht klar benannt“, so der Jurist.
Die Verbraucherzentrale fordert 1N Telecom auf, binnen zwei Wochen eine Unterlassungserklärung abzugeben. Darin soll sich das Unternehmen verpflichten, die beanstandeten Klauseln nicht mehr zu verwenden.
Zahlreiche Beschwerden wegen 1N Telecom
Mehr als 150 Verbraucher:innen haben sich in diesem Jahr bereits mit Anfragen und Beschwerden über 1N Telecom an die Verbraucherzentrale gewandt. Viele Betroffene hatten Vertragsunterlagen der 1N Telecom unterschrieben, weil sie davon ausgingen, es handele sich um ihren alten Anbieter - die Deutsche Telekom. Als sie den Irrtum bemerkten und versuchten, den Vertrag zu widerrufen, erhielten sie eine Zahlungsaufforderung über 419 Euro wegen vorzeitiger Kündigung des Vertrages mit der 1N Telecom.
„Wenn Sie eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, sollten Sie sich an die Verbraucherzentrale wenden. Bringen Sie unbedingt alle dazugehörigen Unterlagen mit“, rät Dirk Weinsheimer.