Als ersten Schritt sollten Gaskund:innen überprüfen, ob die Abrechnung korrekt ist. „Stimmen die Zählernummer und der Anfangs- und Endzählerstand? Ist der korrekte Preis angegeben und der neue Abschlag korrekt berechnet? Sind Ihre Zahlungen richtig verbucht? Wenn Ihre Rechnung falsch ist, können Sie diese beanstanden”, rät Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen.
Kurzfristige Hilfe vom Staat
Ist die einmalige Nachzahlung so hoch, dass sie im Monat der Rechnungsstellung nicht aus dem Einkommen gezahlt werden kann, besteht gegebenenfalls der Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt. Diese Möglichkeit besteht auch für Menschen, die noch nie Sozialleistungen empfangen haben. Jobcenter und Sozialamt sind verpflichtet, Miet- und Heizkosten zu übernehmen. Das gilt auch für Nachzahlungen.
„Wichtig ist, dass Sie den Antrag in dem Monat stellen, in dem die Nachzahlung fällig wird. Ansonsten wertet das Jobcenter die Nachzahlung als Schulden, die nicht unter den Hartz IV-Anspruch fallen”, erklärt Ramona Ballod. Rentner:innen können bei einmalig hohen Nachzahlungen beim Sozialamt den Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter geltend machen.
Ratenzahlung nicht immer sinnvoll
Vor diesem Hintergrund kann es für Gaskund:innen von Nachteil sein, mit dem Energieversorger eine Ratenzahlung auszuhandeln. Denn: Werden die Nachforderungen auf mehrere Monate verteilt, geht die Möglichkeit einer einmaligen Unterstützung durch das Jobcenter verloren.
Ratenzahlungen sind dann eine Option, wenn kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II) oder Sozialhilfe besteht. Dabei sollten sowohl die geforderten Raten als auch die laufenden Abschläge über einen längeren Zeitraum aus dem verfügbaren Einkommen bezahlt werden können. Im Zweifel ist eine längere Laufzeit bei niedrigeren Raten besser.
„Stellen Sie bei Zahlungen an den Energieversorger unmissverständlich klar, welcher Anteil der Summe auf die laufende Abschlagszahlung entfällt und welcher auf die Altforderung. So vermeiden Sie weitere Zahlungsrückstände”, warnt Ballod.
Zuständig für die ergänzenden Hilfen sind Jobcenter beziehungsweise die Sozialämter der Landkreise und kreisfreien Städte. Da die Frist für eine Antragsstellung recht knapp ist, sollte man sich rechtzeitig Rat und Unterstützung bei Sozialverbänden oder den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen holen.
Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Dank einer Kooperation mit dem Thüringer Umweltministerium und der Landesenergieagentur ThEGA sind die Beratungen in Thüringen kostenfrei.