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Freiwilligendienst: Ist das was für mich?

Freiwilligendienst: Ist das was für mich? Hier findest du alle Infos zu den kostenlosen Online-Vorträgen.
Fokuswoche Ziele FSJ
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Worum geht im Online-Vortrag?

Praktische Berufserfahrungen sammeln, erstes Geld verdienen und dabei etwas Sinnstiftendes tun? Mit einem Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahr sowie einem Bundesfreiwilligendienst kannst du 1 Jahr praktische Erfahrungen sammeln, Neues lernen und dich gleichzeitig sozial engagieren. Du setzt dich für das Gemeinwohl oder den Naturschutz ein.

Dabei gewinnst du wertvolle Einblicke in ein Berufsfeld. Das hilft dir, dich für einen Beruf zu entscheiden und dich auf diesen vorzubereiten.

In unserem kostenlosen Online-Vortrag erzählen Freiwillige und Bildungsreferent:innen aus der Praxis. Gleichzeitig kannst du Fragen stellen.

Unser Kooperationspartner: Freiwillig-ja.de 
Freiwillig-ja.de ist ein Portal für alle, die sich für einen Freiwilligendienst interessieren. Ob FSJ, FÖJ oder BFD, hier findest du alle Informationen auf einen Blick. Hier werden Wege aufgezeigt, wie du dich engagieren kannst, welche Vorteile du von einem Freiwilligendienst hast und wie du im Informationsdschungel den Durchblick behältst. Das Portal macht es dir möglich, alle Informationen zu Freiwilligendiensten in Deutschland schnell und einfach finden können.

Termine und Anmeldung

Freitag, 16.05.2025, 14-15 Uhr: Hier zum Vortrag anmelden

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Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

Fragen zu Lebensmitteln? In unserem Forum antworten Expert:innen!

Kostenlose Auskunft von den Verbraucherzentralen: Unter lebensmittel-forum.de bekommen Sie unkompliziert eine fachkundige Antwort zu Fragen rund um Lebensmittel. Mehr als 300 Beiträge sind schon zum Stöbern da.
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

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