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Unterrichtsmaterial: Fast oder Fashion?

Stand:
Unterrichtsmaterial zum Thema nachhaltige Textilien für Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 9.
Off

Das Unterrichtsmaterial vermittelt über Sachinformationen Kenntnisse zum Zusammenhang von Nachhaltigkeit und Textilien sowie über die textile Lieferkette und das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Durch Projektideen zum Thema wird die Handlungsfähigkeit der Schüler:innen unterstützt und gefördert sowie ein Bezug zwischen dem Theorieteil und dem Alltag der Schüler:innen hergestellt.

Zielgruppe: Jugendliche ab Klasse 9, alle Schulformen

Ziele des Unterrichtsmaterials:

  • Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Textilien herstellen
  • Kennenlernen der textilen Lieferkette und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Sensibilität für Greenwashing erhöhen
  • Bereitschaft dafür wecken, Alternativen zum Neukauf zu wählen
  • Handwerkliche / technische Fähigkeiten stärken


Fächer: Erdkunde, Sozialkunde, Werken / Kunst, Deutsch
Geeignet für: Projektwoche oder fächerübergreifende Projektarbeit
Bearbeitungsdauer: Theorieteil ca. 4 Doppelstunden (DS), Praxisteil ca. 2–4 DS

Download Unterrichtsmaterial Nachhaltige Textilien

Learning Snack: Greenwashing erkennen

https://www.learningsnacks.de/share/244510/ (Link verlässt die Seite der VZ)

Was ist eigentlich Greenwashing?
Woran erkenne ich Greenwashing?
Warum ist Greenwashing ein Problem?
 
Mit dem Learning-Snack können sich Schüler:innen selbständig Wissen zum Thema Greenwashing aneignen. Sachinformationen, kurze Wissenstests und Umfragen wechseln sich ab und machen das Lernangebt kurzweilig.

  • Zusammenhang zwischen Nachhaltigkeit und Textilien herstellen
  • Kennenlernen der textilen Lieferkette und des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Sensibilität für Greenwashing erhöhen
  • Bereitschaft dafür wecken, Alternativen zum Neukauf zu wählen
  • Handwerkliche / technische Fähigkeiten stärken
Bundesgerichtshof

Wegweisendes BGH-Urteil: Klauseln zu Negativzinsen unzulässig

Von 2019 bis zur Zinswende 2022 hatten verschiedene Banken und Sparkassen Verwahrentgelte eingeführt, die sie in Form von Negativzinsen erhoben. Dies hielten die Verbraucherzentralen für unzulässig und klagten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Klauseln für unzulässig erklärt.
Ein Mann steht nachdenklich vor einem geöffneten Kühlschrank

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Eine Frau blickt enttäuscht in ein Paket

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