Klage gegen Energy2day wegen Preiserhöhungsschreiben und nicht fristgerechter Abrechnung
Unterlassungsklage, da in Preiserhöhungsschreiben für Stromliefervertrag die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt im Preiserhöhungsschreiben nicht gegenübergestellt wurden und die Energieverbrauchsabrechnung dem Verbraucher nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist erteilt wurde
In Preiserhöhungsschreiben hinsichtlich Stromlieferverträgen nicht die einzelnen Preisbestandteile und deren Änderungen direkt im Preiserhöhungsschreiben gegenüberzustellen und im Rahmen eines Vertrages über die Belieferung mit Strom die Verbrauchsabrechnung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums zu erteilen und/oder erteilen zu lassen.