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Täuschung über Widerrufsfrist und Vertragslaufzeit

Die Parteien streiten darüber, ob Verbraucher:innen durch den Anbieter über den Ablauf einer vertraglich vereinbarten Widerrufsfrist und das Bestehen einer vereinbarten Erstlaufzeit für einen Zeitschriftenabonnementvertrag getäuscht wurde.

zu unterlassen, wie in Anlage K7, geschehen
a) im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, die ihren Zeitschriftenabonnementvertrag widerrufen, mitzuteilen oder mitteilen zu lassen, die vertraglich vereinbarte Widerrufsfrist von 90 Tagen sei bereits abgelaufen, obwohl die 90 Tage seit Fristbeginn noch nicht verstrichen sind.
b) im Rahmen geschäftlicher Handlungen gegenüber Verbraucher:innen, die ihren Zeitschriftenabonnementvertrag, in dem keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart ist, kündigen, eine Kündigungsbestätigung zu versenden bzw. versenden zu lassen, mit der Behauptung, es sei eine Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten vereinbart und deshalb die Kündigung des Vertrags erst zum Ablauf der behaupteten Mindestvertragslaufzeit von 12 Monaten wirksam werden würde.

Allgemeine Verfahrensdaten
Verfahrens-Typ
Unterlassungsklage
Zuständiges Gericht
Landgericht München I
Tätige Organisation
Verbraucherzentrale Thüringen
Geht vor gegen

EXCLUSIV Marketing GmbH
Kistlerhofstraße 170
81379 München
Deutschland

Datum der Einreichung des Antrags auf Erlass der einstweiligen Verfügung bzw. der Klage beim Gericht
Standdatum