Alle online übermittelten und gespeicherten Daten verbleiben auch nach Ihrem Tod beim jeweiligen Anbieter im Netz. Deshalb ist es für jeden ratsam, seine Daten im Blick zu haben, wenn es um Regelungen nach dem Ableben geht. Das gleiche gilt für die Fälle, in denen Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht in der Lage sind, selbst zu handeln.
Stephan Sommerlik von der Verbraucherzentrale Thüringen erläutert, wie Sie in einer Verfügung zum digitalen Nachlass festlegen, was mit ihren Accounts im Ernstfall passieren soll.
Der Vortrag findet im Rahmen einer Kooperation der Verbraucherzentrale Thüringen mit der VHS Wartburgkreis statt. Um Anmeldung über die Webseite der VHS wird gebeten.