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Sammelklage gegen 1N Telecom möglich: Verbraucherzentrale sucht Betroffene

Stand:
Tausende beschweren sich über die 1N Telecom GmbH. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Er klagt auf Unterlassung und prüft Sammelklage.
Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

Das Wichtigste in Kürze:

  1. Nehmen Sie an unserer Umfrage zu 1N Telecom teil, um eine Sammelklage möglich zu machen.
  2. Abonnieren Sie unseren News-Alert zum Verfahren. So bleiben Sie über den Verlauf des Verfahrens informiert.
  3. Informieren Sie andere Betroffene über unser Verfahren und unseren News-Alert. Je mehr Menschen sich melden, desto wahrscheinlicher können wir Sammelklage erheben.
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Häufig gestellte Fragen

 

Worum geht es in dem Verfahren?

Die Verbraucherzentralen haben von Januar 2023 bis Juli 2024 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter 1N Telecom erhalten. Das Unternehmen schreibt Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Verbraucher:innen erkennen zu spät, dass sie mit ihrer Antwort nicht Vertragskonditionen mit der Deutschen Telekom anpassen, sondern einen neuen Vertrag mit einem anderen Unternehmen eingehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Unterlassungsklage gegen Vertragsklauseln des Anbieters erhoben. Außerdem prüft der vzbv eine Sammelklage.

Welches Ziel verfolgt die Klage?

Betroffene merken oft erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert haben, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter eingegangen sind. Verhindern Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigt 1N Telecom, fordert Schadenersatz in Höhe von 419,88 Euro und lässt das Geld von einer Inkassofirma eintreiben.

Wir möchten eine Sammelklage erheben, um diesen Schadenersatz für die Betroffenen zurückzuholen und direkte Rückzahlungen an die Betroffenen zu erreichen.

Was kann ich tun, damit die Sammelklage erhoben wird?

Nehmen Sie an unserer Umfrage teil. So können wir erkennen, wie viele Verbraucher:innen an einer Erstattung interessiert sind. Für Sie ergeben sich daraus keine Verpflichtungen.

Schildern Sie Ihre Erfahrungen in unserer Umfrage

 

Haben auch Sie Erfahrungen mit 1N Telecom gemacht? Bitte lassen Sie es uns wissen!

So bleiben Sie auf dem Laufenden

 

Aktuelle Meldung zur Klage

Telefon auf Werbebrief mit 1N-Logo

vzbv klagt gegen 1N Telecom GmbH

Immer wieder Ärger mit 1N Telecom: Die Verbraucherzentralen haben seit dem Jahr 2023 mehr als 11.000 Beschwerden über den Telekommunikationsanbieter erhalten.

Sparschwein steht auf Münzen vor Notizblock und Taschenrechner

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat für die Kund:innen der Sparkasse Klage erhoben, damit sie ihre Zinsen in der Höhe erhalten, die ihnen zusteht. Am 26. Februar 2025 urteilt das Brandenburgische Oberlandesgericht.
Hand zieht Scheine aus dem Geldautomaten

Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse KölnBonn

Die Sparkasse KölnBonn hat in der Vergangenheit einseitig Gebühren erhöht oder neu eingeführt ohne dass die Kund:innen aktiv zugestimmt hätten. Sie lehnt es bislang ab, solche Gebühren zurückzuzahlen. Der vzbv führt deshalb eine Musterklage, eine Art Sammelklage, gegen die Sparkasse. Am 5. März 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.
DSL-Router liegt auf einem Tisch

Sammelklage gegen Vodafone

Vodafone hat einseitig Preise für Festnetz-Internet-Verträge erhöht. Mit der Sammelklage will der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zu Unrecht gezahlte Gelder für Verbraucher:innen zurückholen. Vodafone soll ihnen die Differenz zwischen altem und neuem Preis seit der Preiserhöhung erstatten. Am 3. Dezember 2025 findet vor dem Oberlandesgericht Hamm die erste mündliche Verhandlung statt.