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Musterfeststellungsklage gegen Sparkasse Märkisch-Oderland

Stand:
Die Sparkasse Märkisch-Oderland hat vielen Prämiensparern nach Ansicht der Verbraucherzentrale jahrelang zu wenig Zinsen gezahlt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt deshalb gegen die Sparkasse. Am 26. Februar 2025 urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht. Um höhere Nachzahlungen für die Betroffenen zu erwirken, geht der vzbv nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).
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Termine

  • Montag, 13. Dezember 2021
    Wir klagen
    Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) reicht Musterfeststellungklage gegen die Sparkasse Märkisch-Oderland beim Brandenburgischen Oberlandesgericht ein.
  • Montag, 14. März 2022
    Verbraucher:innen können sich für Klage anmelden
    Das Bundesamt für Justiz (BFJ) eröffnet das Register. Ab jetzt können Verbraucher:innen sich in das Register eintragen.
  • Samstag, 14. Mai 2022
    Mindestens 50 Verbraucher:innen haben sich für Klage angemeldet
    Innerhalb von zwei Monaten nach Registeröffnung müssen sich mindestens 50 Verbraucher:innen in das Register eingetragen haben. Diese Zahl wurde übertroffen.
  • Dienstag, 17. Januar 2023
    Letzte Chance zur Anmeldung
    Am Tag vor der mündlichen Verhandlung besteht die letzte Möglichkeit für Verbraucher:innen, sich in das Register einzutragen. Das Bundesamt für Justiz hat 168 Eintragungen gezählt.
  • Mittwoch, 18. Januar 2023
    Mündliche Verhandlung
    Beim Brandenburgischen Oberlandesgericht findet der erste Verhandlungstermin statt. Das Oberlandesgericht kann auch mehrere Termine ansetzen.
  • Mittwoch, 20. November 2024
    Fortsetzung mündliche Verhandlung
    Beim Brandenburgischen Oberlandesgericht wird die mündliche Verhandlung fortgesetzt. 
  • Mittwoch, 26. März 2025
    Oberlandesgericht erlässt Urteil
    Das Oberlandesgericht hat urteilt. Die Parteien des Rechtsstreits können Rechtsmittel einlegen.
  • offener Zeitpunkt
    Prozessende
    Das Verfahren wird durch endgültiges Urteil oder Vergleich beendet.


Häufig gestellte Fragen

Welche Ziele verfolgt die Klage?

Das Gericht soll der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeben, nach welchen Kriterien sie die Zinsen in den Sparverträgen neu berechnen muss. Mit weiteren Feststellungen soll das Gericht klären, dass die Ansprüche der Sparer:innen noch nicht verjährt sind.

Kostet mich die Teilnahme am Verfahren etwas?

Das Verfahren und die Anmeldung zum Klageregister sind für Sie kostenfrei. Für die Anmeldung zum Klageregister müssen Sie keinen Rechtsbeistand beauftragen. Falls Sie sich jedoch anwaltlich beraten lassen, kann das mit Kosten verbunden sein.

Kann auch ich von der Klage profitieren?

Die Klage ist für diejenigen interessant, die

  • bei der Sparkasse Märkisch-Oderland einen Sparvertrag „S-Prämiensparen flexibel“ abgeschlossen haben

und

  • bei denen die Sparkasse eine der folgenden Klauseln verwendet hat:

   a) „Die Spareinlage wird variabel, z.Zt. mit […] % verzinst“

   b) „Die Sparkasse zahlt neben dem jeweils gültigen Zinssatz, z.Zt. […] % am Ende eines Kalender-/Sparjahres eine verzinsliche Prämie […]“


Aktuelle News zur Klage

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Zinsnachzahlungen: Oberlandesgericht entscheidet für brandenburgische Prämiensparer:innen

Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hat der Sparkasse Märkisch-Oderland vorgeschrieben, wie sie Zinsen bei Prämiensparverträgen nachträglich anders berechnen muss. Die zu erwartenden Nachzahlungen für Teilnehmer:innen an der Klage fallen dabei deutlich geringer aus als nach der Methode, die der vzbv gefordert hat. Deshalb kämpft der vzbv für höhere Zinsnachzahlungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) weiter.

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Musterfeststellungsklage gegen GASAG AG

2. Dezember 2021: Kunden:innen der GASAG in der Grund- oder Ersatzversorgung mit Gas zahlten vor diesem Datum 6,68 Cent pro Kilowattstunde. All jene Verbraucher:innen, bei denen der Belieferungsbeginn zwischen dem 2. Dezember 2021 und dem 30. April 2022 lag, zahlten mehr als 18 Cent. Der Tarif für Bestandskund:innen blieb wesentlich günstiger. Davon betroffen sind zehntausende Verbraucher:innen. Für sie kann sich der Preisunterschied schnell auf hunderte von Euro summieren und existenzbedrohend sein. Der vzbv hält das „Zweiklassensystem“ der GASAG für unrechtmäßig und will mit der eingereichten Musterfeststellungsklage den Betroffenen helfen.
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Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagt erfolgreich gegen die GASAG AG

Das Kammergericht hat die Tarifspaltung des Berliner Gasgrundversorgers für unzulässig erklärt. Daraus können sich hohe Nachforderungen derjenigen Verbraucher:innen ergeben, die in den teuren Neukundentarif gefallen waren. Das letzte Wort wird aber wohl der Bundesgerichtshof haben.
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Unrechtmäßige Gebühren auf service-rundfunkbeitrag.de: Sammelklage eröffnet

Nach einer Abmahnung kündigten die Betreiber von www.service-rundfunkbeitrag.de an, unrechtmäßig erhobene Gebühren zurückzuzahlen. Dies ist jedoch in vielen Fällen nicht geschehen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine Sammelklage eingereicht. Betroffene können sich jetzt für die Klage anmelden.